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Versuchsstrafbarkeit
§ 23 I =
Verbrechen immer im Versuch strafbar
Vergehen nur wenn ausdrücklich im Gesetz bestimm
(§ 12 I Verbrechen = Strafe mindestens 1 Jahr)
Verbrechen immer im Versuch strafbar
Vergehen nur wenn ausdrücklich im Gesetz bestimm
(§ 12 I Verbrechen = Strafe mindestens 1 Jahr)