CoboCards App FAQ & Wishes Feedback
Language: English Language
Sign up for free  Login

This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!

All main topics / Jura / Sachenrecht / Bürgerliches Recht
36
Bürgerliches Recht: Lektion 02

BGB AT: Stellvertretung
Missrauch der Vertretungsmacht: A erwirbt für B gutgläubig eine Sache. B genehmigt dies, ist aber nicht gutgläubig. auf wen ist abzustellen?

BGB AT: Stellvertretung
Missbrauch der Vertretungsmacht: Wie kann eine Innnenvollmacht angefochten werden?
(P) Zurechnung des Vertreterverschuldens:
1) § 166 I BGB: Grds ist auf den Vertreter abzustellen.
2) § 166 II BGB: Genehmigung wirkt wie Weisung. Daher ist auf Hintermann abzustellen (mit ihm steht und fällt das Geschäft).
3) Folge: § 166 II BGB anlog. Vertretener muss gutgläubig zum Zeitpunkt der Genehmigung sein, § 184 I BGB.

Grundsatz Vollmacht einseitig anfechtbar
Nicht betätigte Innenvollmacht: grds Anfechtbar, §§ 119, 123 BGB, aber auch Widerrufbar, § 168 BGB
Betätigte Innenvollmacht: EA: Nicht Anfechtbar, da Vertreter sonst besser stehen würde als bei Selbstvornahme. Zudem trägt der Dritte das Insolvenzrisiko, obwohl er nicht Anfechtungsgegner ist. HM: Anfechtbar, da Vollmacht Willenserklärung ist. Vertretung ist dafür an andere Stelle nachteihaft (zB. § 166 I BGB). Auch kann das Insolzenzrisiko anderes  verteilt werden. Aber Anfechtung muss auch gegen den Dritten erklärt werden.
New comment
Flashcard info:
Author: Bötel
Main topic: Jura
Topic: Sachenrecht
Published: 10.05.2010

Cancel
Email

Password

Login    

Forgot password?
Deutsch  English