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Konzentration
Die Konzentration (Unternehmenskonzentration; genauer: Unternehmungskonzentration) beschreibt dagegen den Zusammenschluss von Unternehmen unter Aufgabe ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit. Die rechtliche Selbstständigkeit bleibt aber weiterhin bestehen. Hauptmerkmal von Unternehmungskonzentrationen ist die Unterordnung der zusammengeschlossenen Unternehmen unter eine einheitliche Leitung. Der Zusammenschluss muss nicht notwendigerweise freiwillig vonstatten gehen. Dies geschieht entweder durch Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung durch das beherrschende Unternehmen oder durch Abschluss eines Beherrschungsvertrages. Geben die Unternehmen beim Zusammenschluss auch ihre rechtliche Selbstständigkeit auf, spricht man von einer Fusion. Eine Fusion liegt immer dann vor, wenn entweder ein Unternehmen durch Aufnahme in ein bereits bestehendes Unternehmen eingegliedert wird oder durch Neubildung, bei der zwei Unternehmen A und B ein neues Unternehmen C bilden (siehe dazu auch Verschmelzung).