CoboCards App FAQ & Wishes Feedback
Language: English Language
Sign up for free  Login

This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!

All main topics / Jura / Revision / 6. Revision
76
II. Fehler in der Hauptverhandlung
11) Letztes Wort - Kurze Erläuterung
Nach dem Schluss der Beweisaufnahme halten Staatsanwalt und Verteidiger ihre Plädoyers (§ 258 I StPO), anschließend hat der Angeklagte das letzte Wort (§ 258 II, III StPO).

Wird das Recht auf den Schlussvortrag oder das letzte Wort nicht gewährt, begründet dieser Verfahrensverstoß als relativer Revisionsgrund regelmäßig die Revision, da zumeist nicht auszuschließen ist, dass der Anzuhörende noch wesentliches mitgeteilt hätte. Der Inhalt dieser möglichen Ausführungen muss in der Verfahrensrüge nicht dargelegt werden. Die (Nicht-) Beachtung von § 258 StPO wird grundsätzlich (nur) durch das Protokoll bewiesen (§ 274 StPO).
New comment
Flashcard info:
Author: Charlemagne
Main topic: Jura
Topic: Revision
Published: 16.04.2013

Cancel
Email

Password

Login    

Forgot password?
Deutsch  English