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Abgrenzung dolus eventualis/Fahrlässigkeit
dolus eventualis
- Erfolgseintritt wird für ernsthaft möglich gehalten
- Täter handelt dennoch so
- Erfolg wird billigend in Kauf genommen
Fahrlässigkeit
- Erfolgseintritt wird für möglich gehalten
- ernsthaftes Vertrauen des Täters das Erfolg dennoch nicht eintritt
Abwägungskriterien
- Gefährlichkeit d Handlung & Wert d Rechtsguts (BGH)
- Erfolgseintritt wird für mgl. gehalten = Eventualvorsatz (Möglichkeitstheorie)
- nicht adäquates Risiko = Eventualvorsatz (Risikotheorie)
- gleichgültig ob Erfolg eintritt = Eventualvorsatz (Gleichgültigkeitstheorie)
- Theorien gelten als nicht bestimmt genug; subj Elemente werden nicht berücksichtigt
- bewusste Fahrlässigkeit wird nicht erklärt; als möglich gesehen
- Erfolgseintritt wird für ernsthaft möglich gehalten
- Täter handelt dennoch so
- Erfolg wird billigend in Kauf genommen
Fahrlässigkeit
- Erfolgseintritt wird für möglich gehalten
- ernsthaftes Vertrauen des Täters das Erfolg dennoch nicht eintritt
Abwägungskriterien
- Gefährlichkeit d Handlung & Wert d Rechtsguts (BGH)
- Erfolgseintritt wird für mgl. gehalten = Eventualvorsatz (Möglichkeitstheorie)
- nicht adäquates Risiko = Eventualvorsatz (Risikotheorie)
- gleichgültig ob Erfolg eintritt = Eventualvorsatz (Gleichgültigkeitstheorie)
- Theorien gelten als nicht bestimmt genug; subj Elemente werden nicht berücksichtigt
- bewusste Fahrlässigkeit wird nicht erklärt; als möglich gesehen
Tags: Abgrenzung, AT, Fahrlässigkeit, Theorien, Vorsatz
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