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Bürgerliches Recht: Lektion 1
BGB AT: Geschäftsfähigkeit
Was versteht man unter partizeller, was un relativer Geschäftsfähigkeit? Sind diese anerkannt?
BGB AT: Geschäftsfähigkeit
Die Eltern stellen ihrem Kind Taschengeld zur Verfügung. Dieser kauft sich hiervon ein Fahrad. Ist das Geschäft wirksam?
BGB AT: Geschäftsfähigkeit
Sind Surrogate (zB Losgewinne) von der Einwilligung der Eltern im Rahmen von § 110 BGB gedeckt?
BGB AT: Geschäftsfähigkeit
Was versteht man unter partizeller, was un relativer Geschäftsfähigkeit? Sind diese anerkannt?
BGB AT: Geschäftsfähigkeit
Die Eltern stellen ihrem Kind Taschengeld zur Verfügung. Dieser kauft sich hiervon ein Fahrad. Ist das Geschäft wirksam?
BGB AT: Geschäftsfähigkeit
Sind Surrogate (zB Losgewinne) von der Einwilligung der Eltern im Rahmen von § 110 BGB gedeckt?
Partielle Geschunfähigkeit: Geschäftunfähigkeit auf bestimmten Gebieten. Grds Zulässig.
Relative Geschäftsunfähigkeit: Geschäftsunfähigkeit bei wichtigen Geschäften.
1) HM: (-), da Rechtsunsicherheit entsteht.
2) MM: (+), da Rechtsunsicherheit auch bei lichten Momenten eines Geschäftsunfähigen gegeben sind, dieser aber dann aber geschäftsfähig ist.
Taschengeldparagraph, § 110 BGB: Geregelter Fall der konkludenten Zustimmung.
Voraussetzungen: a) Eigene Mittel; b) Leistungs bewirkt (Jugendlicher muss seine Leistung iSv § 362 BGB bereits bewirkt haben. (-) bei Ratenkauf und Kreditverpflichtung).
Surrogate: Befugnis auslegen. § 110 BGB (+), wenn das 2te Surrogat auch mit den zu Verfügung stehenden Mitteln hätte bewirkt werden können. § 110 BGB (-), wenn dies nicht der Fall wäre.
Relative Geschäftsunfähigkeit: Geschäftsunfähigkeit bei wichtigen Geschäften.
1) HM: (-), da Rechtsunsicherheit entsteht.
2) MM: (+), da Rechtsunsicherheit auch bei lichten Momenten eines Geschäftsunfähigen gegeben sind, dieser aber dann aber geschäftsfähig ist.
Taschengeldparagraph, § 110 BGB: Geregelter Fall der konkludenten Zustimmung.
Voraussetzungen: a) Eigene Mittel; b) Leistungs bewirkt (Jugendlicher muss seine Leistung iSv § 362 BGB bereits bewirkt haben. (-) bei Ratenkauf und Kreditverpflichtung).
Surrogate: Befugnis auslegen. § 110 BGB (+), wenn das 2te Surrogat auch mit den zu Verfügung stehenden Mitteln hätte bewirkt werden können. § 110 BGB (-), wenn dies nicht der Fall wäre.