CoboCards App FAQ & Wishes Feedback
Language: English Language
Sign up for free  Login

This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!

All main topics / Jura / BGB / BGB AT Definitionen
66
"Offenes Geschäft für den, den es angeht"
Bei einem "offenen Geschäft für den, den es angeht" tritt der Erklärende im Namen eines anderen auf, ohne dass es für den Geschäftsgegner erkennbar ist, wer der Vertretene ist.

Das Offenkundigkeitsprinzip ist also gewahrt und der Erklärende handelt als Stellvertreter eines anderen.
New comment
Flashcard info:
Author: ChrissiLLB
Main topic: Jura
Topic: BGB
School / Univ.: FernUniversität Hagen
City: Hagen
Published: 12.09.2010

Cancel
Email

Password

Login    

Forgot password?
Deutsch  English