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All main topics / Jura / Sachenrecht / Bürgerliches Recht
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Bürgerliches Recht: Lektion 02

BGB AT: Stellvertretung
Vertretungsmacht: Was ist der Unterschied zwischen Vollmacht und Grundverhältnis? Wie stehen diese zueinander?

BGB AT: Stellvertretung
Vertretungsmacht: Wann erlöscht die Stellvertretung?
Vollmacht: Betrifft das Außenverhältnis zwischen Vollmachtsgeber und Dritten, rechtliches Können.
Grundverhältnis: Betrifft Innenverhältnis zwischen Vollmachtsgeber und Vollmachtsnehmer
Abstraktionprinzip: Diese beiden Geschäfte sind unabhänig voneinader zu betrachten.  Die Vollmacht ist damit unabhänig von dem Grundgeschäft zu betrachten.
§ 168 1 BGB stellt jedoch eine gewisse Verbidnung dar.  So erlischt die Vollmacht, wenn auch das Grundverhältnis beendet wird.

§ 168 1 BGB: Erlöschen mit Beendung des Grundverhältnisses.
§§ 168 2, 3 BGB: Widerruf der Vollmacht (gegen Dritten oder Bevollmächtigten). Ausnahmen: a) Unwiderrufliche Vollmacht. Nur widerrufbar, bei Pflichtverletzung oder § 138 BGB. b) Nicht widerufbar, wenn Interessen der Bevollmächtigten entgegenstehen.
Nach außen kundgemachte Innenvollmacht: Widerruf in gleicher Form wie die Kundmachen, §§ 171 II, 172 II BGB.
Weitere Erlöschensgründe: a) Tod/ Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Bevollmächtigten, b) Fristablauf oder Bedingung, wenn Vollmacht befristet oder auflösend bedingt.
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Author: Bötel
Main topic: Jura
Topic: Sachenrecht
Published: 10.05.2010

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