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Eintritt konkrete Gefährdung iSd § 315c
taugliches Gefährdungsobjekt
- Leib/Leben/fremde Sache v erheblichem Wert (> 750)
konkrete Gefahr
- Geschehensablauf der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden bei Gefährdungsobjekt führt
RWK-Zusammenhang ("dadurch")
- Gefährdung ist gerade wegen der Tathandlung entstanden
Ausnahmen(hM)
- v Täter gefahrener Wagen ist kein taugliches Gefährdungsobjekt
+ Tatmittel kann nicht gleichzeitig Gefährdungsobjekt sein
- Tatbeteiligte sind nicht v 315c geschützt
+ Beteiligter steht auf Seite d Tatmittels; 315c dient aber dem Schutz d Unbeteiligten
+ unsinnig einen mgl Teilnehmer v 315c durch diesen zu schützen
- Leib/Leben/fremde Sache v erheblichem Wert (> 750)
konkrete Gefahr
- Geschehensablauf der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden bei Gefährdungsobjekt führt
RWK-Zusammenhang ("dadurch")
- Gefährdung ist gerade wegen der Tathandlung entstanden
Ausnahmen(hM)
- v Täter gefahrener Wagen ist kein taugliches Gefährdungsobjekt
+ Tatmittel kann nicht gleichzeitig Gefährdungsobjekt sein
- Tatbeteiligte sind nicht v 315c geschützt
+ Beteiligter steht auf Seite d Tatmittels; 315c dient aber dem Schutz d Unbeteiligten
+ unsinnig einen mgl Teilnehmer v 315c durch diesen zu schützen
Tags: Verkehr
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