CoboCards App FAQ & Wishes Feedback
Language: English Language
Sign up for free  Login

This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!

All main topics / Jura / Sachenrecht / Bürgerliches Recht
6
Bürgerliches Recht: Lektion 1

BGB AT: Vertragsschluss
Willenserklärungen lassen sich in einen objektiven und einen subjektiven Tatbestand unterteilen. Was ist im Rahmen des subjektiven Tatbestands zu prüfen?
Subjektiver Tatbestand von WE
1) Handlungswille: Erklärender ist sich bewusst, das er handelt. (-) bei Reflexhandlungen, Schlafhandlungen und  vis absoluta.
2) Erklärungsbewusstsein: Oder Rechtsbindungswille. Erklärender ist sich bewusst, dass er eine rechtsrelevante Erklärung abgibt. 
(P) Erklärungsfahrlässigkeit: Trierer Weinversteigerung
(P) Gefälligkeitsverhältnisse
(P) Invitatio ad offerendum
3) Geschäftswille: Wille, einen ganz bestimmten rechtlichen Erfolg herbeizuführen. Beachte: Fehlender Geschäftswille lässt die WE nicht unwirksam werden (sonst wäre die Anfechtung überflüssig). Allerdings kann fehlender Geschäftswille zur Anfechtung führen, § 119 I, § 123 BGB.
New comment
Flashcard info:
Author: Bötel
Main topic: Jura
Topic: Sachenrecht
Published: 10.05.2010

Cancel
Email

Password

Login    

Forgot password?
Deutsch  English