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III. Fehler des Urteil
1) Angriff gegen Form und Aufbau des Urteils - Wann kann die Beweiswürdigung angegriffen werden?
1) Angriff gegen Form und Aufbau des Urteils - Wann kann die Beweiswürdigung angegriffen werden?
Über § 267 I 2 StPO hinaus, wonach bei einem Indizienbeweis lediglich die diesbezüglichen Tatsachen (Beweisanzeichen) angegeben werden müssen, fordert die Rechtsprechung seit langem, dass das Urteil die Angabe der Beweisgründe und eine Beweiswürdigung enthalten muss. Nach der Rechtsprechung ist es daher »grundsätzlich auch ein sachlichrechtlicher Fehler, der zur Aufhebung des Urteils führen muss, wenn die Beweisgründe im Urteil fehlen und die Gründe weder die Einlassung des Angeklagten wiedergeben noch diese unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise würdigen.«