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All main topics / Jura / Verwaltungsrecht AT / Öffentliches Recht
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Öffentliches Recht: Lektion 1

Nebenbestimmungen: Begründetheit
Welche Probleme ergeben sich bei der Begründetheit von
Nebenbestimmungen?
B. Begründetheit
I. Materielle Teilbarkeit des VAs
1) Bei gebundener Entscheidung oder Ermessenrektion auf
Null
: Anspruch auf nebenbestimmungsfreien VA (+)
2) Bei Ermessen: a) BVerG: Anspruch (+). Hätte die Behörde bei Kenntnis der Nebenbestimmung den VA nicht erlassen, kann sie diesen ggf Aufheben (§ 49 II Nr 2 VwVfG analog) oder eine neue Auflage zufügen (§ 36 II Nr 5 VwVfg analog). Es kommt nur darauf an, das die Genehmigung ohne Bestimmung der Rechtsordnung entspricht. b) Lit: "Isolierte" Aufhebung der Nebenbestimmungen ist bei Ermessenakten ausgeschlossen (da Behördenermessen/ bei statthafte Klageart oder Begründetheit). Anspruch (-).
3) Folge: Wenn teilbar = "isolierte Anfechtung"; Wenn nicht teilbar = Umdeutung Verpflichtungklage.
II. RMK Nebenbestimmung
1) RGL: § 36 I (1. oder 2. Alt/ bes § 5 GastG) oder II VwVfG.
2) Formelle RMK: Insb §§ 38, 37, 39 VwVfG
3) Materielle RMK: RGL (bei Abs I) oder Ermessen (bei Abs II).
Beachte Kopplungsverbot, § 36 III VwVfG.
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Author: Bötel
Main topic: Jura
Topic: Verwaltungsrecht AT
Published: 18.05.2010

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