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Öffentliches Recht: Lektion 10
Der Verwaltungsvertrag: Allgemeines
Welche Verträge kann die Verwaltung schließen?
Der Verwaltungsvertrag: Rechtswegseröffnung
Wie ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag von einem
privatrechtlichen Vertrag abzugrenzen?
Der Verwaltungsvertrag: Allgemeines
Welche Verträge kann die Verwaltung schließen?
Der Verwaltungsvertrag: Rechtswegseröffnung
Wie ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag von einem
privatrechtlichen Vertrag abzugrenzen?
Verträge der Verwaltung
Schwepunkttheorie:
a) öff rechtl Stretigkeit (+), wenn Vertrag gemäß § 54 VwVfG vorliegt. Dieses ergibt sich aus dem Sachzusammenhang iVm dem Vertragsgegenstandes.
b) Bestimmung des Vertragsgegenstandes anhand der einzelnden Leistungszwecke.
c) § 54 VwVfG (+), wenn Leistungen schwerpunktmäßig öff rechtl sind.
Öff rechtl Verträge | Privatrechtl Verträge |
Koordinationsrechtl Verträge, §§ 54 1, 57, 58 I, 59 I, 60, 62 VwVfG; Subordinationsrechtl Verträge, §§ 54 2, 55, 56, 58 II, 59 II, 61 VwVfG (Vergleichsverträge, § 55, 59 II Nr 3 VwVfG/ Austauschverträge, §§ 56, 59 II Nr 4 VwVfG | Fiskalprivatrechtl Verträge; Vertwaltungsprivatrechtl Verträge |
Schwepunkttheorie:
a) öff rechtl Stretigkeit (+), wenn Vertrag gemäß § 54 VwVfG vorliegt. Dieses ergibt sich aus dem Sachzusammenhang iVm dem Vertragsgegenstandes.
b) Bestimmung des Vertragsgegenstandes anhand der einzelnden Leistungszwecke.
c) § 54 VwVfG (+), wenn Leistungen schwerpunktmäßig öff rechtl sind.