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Welche 3 Grundprinzipien gibt es bei der Stellvertretung?
Repräsentationsprinzip
Die Stellvertretung erfordert die Abgabe einer eigenen Willenserklärung durch den Vertreter. Er repräsentiert den Vertretenen und bei ihm müssen die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Erklärung vorliegen.
Abstraktionsprinzip
Die Vertretungsmacht im Außenverhältnis (sog. rechtliches Können) ist von der im Innenverhältnis (sog. rechtliches Dürfen) zu unterscheiden.
Die Vollmacht ist in ihrer Entstehung vom zugrundeliegenden Rechtsverhältnis (Auftrag, § 662 BGB) unabhängig. In ihrer Dauer ist sie aber abhängig (§ 168 Satz 1 BGB); teilabstrakte Vollmacht
Offenkundigkeitsprinzip
Der Vertreter muss erkennbar im Namen des Geschäftsherrn handeln (§ 164 I).
Die Stellvertretung erfordert die Abgabe einer eigenen Willenserklärung durch den Vertreter. Er repräsentiert den Vertretenen und bei ihm müssen die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Erklärung vorliegen.
Abstraktionsprinzip
Die Vertretungsmacht im Außenverhältnis (sog. rechtliches Können) ist von der im Innenverhältnis (sog. rechtliches Dürfen) zu unterscheiden.
Die Vollmacht ist in ihrer Entstehung vom zugrundeliegenden Rechtsverhältnis (Auftrag, § 662 BGB) unabhängig. In ihrer Dauer ist sie aber abhängig (§ 168 Satz 1 BGB); teilabstrakte Vollmacht
Offenkundigkeitsprinzip
Der Vertreter muss erkennbar im Namen des Geschäftsherrn handeln (§ 164 I).