This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!
26
Kündigung
Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft mit der ein Dauerschuldverhältnis durch eine grundsätzlich formfreie (Ausnahme § 623), empfangsbedürftige Willenserklärung, beendet wird.
Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Kündigung:
1) Ordentliche Kündigung.
2) Außerordentliche Kündigung.
Die Voraussetzungen für die Kündigung sind üblicherweise bei den einzelnen Vertragstypen gesetzlich geregelt:
Darlehensvertrag: §§ 489, 490
Mietverhältnis: §§ 543, 561, 568 ff.
Arbeitsverhältnis: §§ 622 ff., 626
Gesellschaftsverhältnis: § 723 ff.
Die außerordentliche Kündigung ist zusätzlich in § 314 geregelt.
Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Kündigung:
1) Ordentliche Kündigung.
2) Außerordentliche Kündigung.
Die Voraussetzungen für die Kündigung sind üblicherweise bei den einzelnen Vertragstypen gesetzlich geregelt:
Darlehensvertrag: §§ 489, 490
Mietverhältnis: §§ 543, 561, 568 ff.
Arbeitsverhältnis: §§ 622 ff., 626
Gesellschaftsverhältnis: § 723 ff.
Die außerordentliche Kündigung ist zusätzlich in § 314 geregelt.
Flashcard info:
Author: ChrissiLLB
Main topic: Jura
Topic: BGB
School / Univ.: FernUniversität Hagen
City: Hagen
Published: 12.09.2010