This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!
58
Vertreter ohne Vertretungsmacht (§ 177)
Handelt ein Vertreter ohne Vertretungsmacht und wird das Geschäft vom Vertretenen auch nicht genehmigt, entfaltet es für ihn keine Rechtsfolgen.
Der Vertreter haftet dem Vertragspartner gegenüber nach dessen Wahl auf Erfüllung oder Ersatz des Vertrauensinteresses.
Der Vertreter haftet dem Vertragspartner gegenüber nach dessen Wahl auf Erfüllung oder Ersatz des Vertrauensinteresses.