This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!
159
Zweitzueignung durch den gleichen Täter
wiederholte (erneute) Zueignung durch den gleichen Täter der die Sache bereits durch eine vorherige rechtswidrige Tat zugeeignet hat
Konkurrenzlösung (hL)
- 246 tritt im Rahmen der Konkurrenz hinter dem Delikt mit erstmaliger Zueignung zurück
Tatbestandslösung (L+Rspr)
- Definition des TB der Zueignung muss um erstmalig erweitert werden
- erneute Zueignung ist bereits tatbestandlich ausgeschlossen
Argumente für hM
- Zweitzueignung ist denklogisch nicht möglich, Täter hat Sache bereits zugeeignet
- Verjährung des Erstdelikts wird umgangen wenn der Konkurrenzlösung gefolgt wird
Konkurrenzlösung (hL)
- 246 tritt im Rahmen der Konkurrenz hinter dem Delikt mit erstmaliger Zueignung zurück
Tatbestandslösung (L+Rspr)
- Definition des TB der Zueignung muss um erstmalig erweitert werden
- erneute Zueignung ist bereits tatbestandlich ausgeschlossen
Argumente für hM
- Zweitzueignung ist denklogisch nicht möglich, Täter hat Sache bereits zugeeignet
- Verjährung des Erstdelikts wird umgangen wenn der Konkurrenzlösung gefolgt wird
Tags: Meinungsstreit, Unterschlagung
Source:
Source: