This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!
230
Beweisführungsrechte von Klausuren
Bis zur Abgabe der Prüfungsleistung immer beim Aussteller (tatsächlichen)
Nach Abgabe der Prüfung hat die Lehranstalt ebenfalls ein Beweisführungsrecht an der Prüfungsleistung erworben
Nach Abgabe der Prüfung hat die Lehranstalt ebenfalls ein Beweisführungsrecht an der Prüfungsleistung erworben