This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!
47
Inhaltsirrtum (§ 119 I 1. Alt.)
Ein Inhaltirrtum ist ein Irrtum über den Bedeutungsgehalt der Erklärung.
Ein Inhaltsirrtum ist ein Irrtum bei der Willensäußerung.
Man unterscheidet:
1) Verlautbarungsirrtum.
2) Rechtsfolgenirrtum.
3) Identitätsirrtum (über die Person des Geschäftspartners oder des Geschäftsgegenstands)
4) Unterschriftsirrtum (wenn Dokument inhaltlich nicht verstanden).
Ein Inhaltsirrtum ist ein Irrtum bei der Willensäußerung.
Man unterscheidet:
1) Verlautbarungsirrtum.
2) Rechtsfolgenirrtum.
3) Identitätsirrtum (über die Person des Geschäftspartners oder des Geschäftsgegenstands)
4) Unterschriftsirrtum (wenn Dokument inhaltlich nicht verstanden).
Flashcard info:
Author: ChrissiLLB
Main topic: Jura
Topic: BGB
School / Univ.: FernUniversität Hagen
City: Hagen
Published: 12.09.2010