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Bürgerliches Recht: Lektion 03
BGB AT: Formvorschriften
Kann eine Form für ein an sich formfreies Rechtsgeschäft vereinbart werden?
BGB AT: Formvorschriften
Nenne die wichtigsten Vorschriften, bei denen eine Form erforderlich ist!
BGB AT: Formvorschriften
Kann eine Form für ein an sich formfreies Rechtsgeschäft vereinbart werden?
BGB AT: Formvorschriften
Nenne die wichtigsten Vorschriften, bei denen eine Form erforderlich ist!
§ 127 BGB: Erklärt die Formvorschriften für anwendbar.
Prüfung:
1) § 125 2 BGB: Ist Nichtigkeit von den Parteien bei Fromverstoß gewollt?
2) Konkludente Aufhebung: (+), wenn die Parteien mündliche Vereinabrung gewollt haben. BGH: Auch wenn Parteien nicht an das Formerfordernis gedacht haben.
3) (P) Qualifizierte Schriftformklausel
a) MM: Auch mündlich abdingbar. Parteien können nicht im Vorfeld auf ihre Vertragsfreiheit einschränken.
b) BGH: Bei Kaufleute aber zwingend (Schutz des handelsverkehrs)
c) BAG: Auch bei anderen Personen möglich (sonst Schriftformklausel sinnlos.
Formvorschriften: §§ 311b, 518 I, 766 1, 780, 781, 925, 1311, 1410, 1750 I, 2231, 2276 BGB.
Prüfung:
1) § 125 2 BGB: Ist Nichtigkeit von den Parteien bei Fromverstoß gewollt?
2) Konkludente Aufhebung: (+), wenn die Parteien mündliche Vereinabrung gewollt haben. BGH: Auch wenn Parteien nicht an das Formerfordernis gedacht haben.
3) (P) Qualifizierte Schriftformklausel
a) MM: Auch mündlich abdingbar. Parteien können nicht im Vorfeld auf ihre Vertragsfreiheit einschränken.
b) BGH: Bei Kaufleute aber zwingend (Schutz des handelsverkehrs)
c) BAG: Auch bei anderen Personen möglich (sonst Schriftformklausel sinnlos.
Formvorschriften: §§ 311b, 518 I, 766 1, 780, 781, 925, 1311, 1410, 1750 I, 2231, 2276 BGB.