This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!
70
Vertretungsmacht
Vertretungsmacht ist die Fähigkeit einen anderen wirksam zu vertreten, d.h. im Namen eines anderen eine Willenserklärung abzugeben oder zu empfangen.
Die Vertretungsmacht kann beruhen auf:
1) Gesetz (gesetzlicher Vertreter, z.B. Eltern, Vorstand).
2) Rechtsgeschäft (Vollmacht), d.h. gewillkürte Vertretung.
3) Rechtsschein:
a) Duldungsvollmacht.
b) Anscheinsvollmacht.
c) Rechtsschein des Fortbestehens einer erloschenen
Vollmacht oder des Bestehens einer nicht vorhandenen
Vollmacht (§§ 170-173).
Die Vertretungsmacht kann beruhen auf:
1) Gesetz (gesetzlicher Vertreter, z.B. Eltern, Vorstand).
2) Rechtsgeschäft (Vollmacht), d.h. gewillkürte Vertretung.
3) Rechtsschein:
a) Duldungsvollmacht.
b) Anscheinsvollmacht.
c) Rechtsschein des Fortbestehens einer erloschenen
Vollmacht oder des Bestehens einer nicht vorhandenen
Vollmacht (§§ 170-173).
Flashcard info:
Author: ChrissiLLB
Main topic: Jura
Topic: BGB
School / Univ.: FernUniversität Hagen
City: Hagen
Published: 12.09.2010