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Vollmacht kraft Rechtsscheins (§§ 170 - 173)
In diesen gesetzlich geregelten Fällen wird der gute Glaube des Geschäftsgegners ...
1. an den Fortbestand einer einmal wirksam erteilten, inzwischen aber erloschenen Vollmacht geschützt.
2. an die Wirksamkeit einer eigentlich nichtigen/unwirksamen aber durch Rechtsschein gesetzten Vollmacht geschützt.
1. an den Fortbestand einer einmal wirksam erteilten, inzwischen aber erloschenen Vollmacht geschützt.
2. an die Wirksamkeit einer eigentlich nichtigen/unwirksamen aber durch Rechtsschein gesetzten Vollmacht geschützt.
Flashcard info:
Author: ChrissiLLB
Main topic: Jura
Topic: BGB
School / Univ.: FernUniversität Hagen
City: Hagen
Published: 12.09.2010