This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!
71
Vollmacht (§ 166 II 1)
Vollmacht ist die durch ein einseitiges Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht (§ 166 II 1).
Das Rechtsgeschäft besteht aus einer empfangsbedürftigen Willenserklärung.
Das Rechtsgeschäft besteht aus einer empfangsbedürftigen Willenserklärung.
Flashcard info:
Author: ChrissiLLB
Main topic: Jura
Topic: BGB
School / Univ.: FernUniversität Hagen
City: Hagen
Published: 12.09.2010