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Wie kam es zur Berichtspflicht über die Entwicklung am Ausbildungsmarkt, was besagt die Angebots-Nachfrage-Relation, was sind typische Merkmale der Ausbildungsmarktentwicklung und welche Aspekte sind zur Ausbildungsmarktpolitik zu nennen?
# Entwicklung des Ausbildungsstellenmarktes ist im jährlichen Berufsbildungsbericht (1. April) dokumentiert.
1969: kein Bericht vorgesehen. 1975: neues Berufsbildungsgesetz erhält nicht Zustimmung des Bundesrates. 1976: Ausbildungsplatzförderungsgesetz: Enthält Berichtspflicht wegen einsetzender Abgabe bei Mangel (wird vom BverfG kassiert). 1981: Berufsbildungsförderungsgesetz, um BIBB und Berichtspflicht fortführen zu können. 2005: Berufsbildungsreformgesetz: Zusammenführung und Novellierung.
# § 86: Ableitung des Indikators der Angebots-Nachfrage-Relation (ANR) = Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge im Ausbildungsjahr (1. Oktober – 30. September) + Unbesetzte Stellen / Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge + noch nicht vermittelte Bewerber x 100
Problem: noch nicht vermittelte Bewerber sind nicht die, die sich in einer Maßnahme befinden, da nur bei der Arbeitsagentur registrierte Bewerber einfließen → steigende Zahl!, Branchenungleichgewichte, regionale Unterschiede, Anteil der Altbewerber wird nicht transparent.
# Typische Merkmale: Schwankungen nach Konjunktur und Region. Ursprünglich Süd-Nord Gefälle; jetzt vor allem West-Ost; analog zu Arbeitslosenquote. Von Entspnnung profitieren strukturschwache Regionen relativ weniger. Seit 90er Jahre: Verfestigung der Arbeitslosigkeit (insbesondere Jugendarbeitslosigkeit); große Spreizung zwischen Abschluss/ Nicht-Abschluss
# Ausbildungsmarktpolitik ist notwendig (Qualifikationsparadoxon → Ausbildung nicht hinreichend, aber unerlässlich), aber schwierig (Vertragsfreiheit!). Differenzierte Gründe der Betriebe für Nicht-Ausbildung (Kosten, keine Übernahme-Perspektive, zu großer Aufwand) → differenzierte Maßnahmen. Intervention: Staatlich (z.B. Ausbildungsabgabe) oder korporatistisch (z.B. Pakt für Ausbildung). Weitere Schwierigkeit: Einfluss gegliedertes Schulsystem (Restschule Hauptschule)
1969: kein Bericht vorgesehen. 1975: neues Berufsbildungsgesetz erhält nicht Zustimmung des Bundesrates. 1976: Ausbildungsplatzförderungsgesetz: Enthält Berichtspflicht wegen einsetzender Abgabe bei Mangel (wird vom BverfG kassiert). 1981: Berufsbildungsförderungsgesetz, um BIBB und Berichtspflicht fortführen zu können. 2005: Berufsbildungsreformgesetz: Zusammenführung und Novellierung.
# § 86: Ableitung des Indikators der Angebots-Nachfrage-Relation (ANR) = Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge im Ausbildungsjahr (1. Oktober – 30. September) + Unbesetzte Stellen / Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge + noch nicht vermittelte Bewerber x 100
Problem: noch nicht vermittelte Bewerber sind nicht die, die sich in einer Maßnahme befinden, da nur bei der Arbeitsagentur registrierte Bewerber einfließen → steigende Zahl!, Branchenungleichgewichte, regionale Unterschiede, Anteil der Altbewerber wird nicht transparent.
# Typische Merkmale: Schwankungen nach Konjunktur und Region. Ursprünglich Süd-Nord Gefälle; jetzt vor allem West-Ost; analog zu Arbeitslosenquote. Von Entspnnung profitieren strukturschwache Regionen relativ weniger. Seit 90er Jahre: Verfestigung der Arbeitslosigkeit (insbesondere Jugendarbeitslosigkeit); große Spreizung zwischen Abschluss/ Nicht-Abschluss
# Ausbildungsmarktpolitik ist notwendig (Qualifikationsparadoxon → Ausbildung nicht hinreichend, aber unerlässlich), aber schwierig (Vertragsfreiheit!). Differenzierte Gründe der Betriebe für Nicht-Ausbildung (Kosten, keine Übernahme-Perspektive, zu großer Aufwand) → differenzierte Maßnahmen. Intervention: Staatlich (z.B. Ausbildungsabgabe) oder korporatistisch (z.B. Pakt für Ausbildung). Weitere Schwierigkeit: Einfluss gegliedertes Schulsystem (Restschule Hauptschule)
Flashcard info:
Author: youka
Main topic: Bildungswissenschaften
Topic: Modul 1C
School / Univ.: Fernuniversität
City: Hagen
Published: 05.04.2010