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Prüfungspunkte zur Verfahrensrüge
1. Ist der gerügte Verfahrensfehler bestimmt, beweisbar, nicht geheilt und keine bloße Ordnungsvorschrift?
2.Sind Ergänzungen bezüglich dieser Rüge innerhalb der Revisionsfrist geltend gemacht worden?
3.Ist unzulässigerweise lediglich das Protokoll gerügt worden?
4. Ist Rügeverlust eingetreten?
a) durch Präklusion, insb.
aa) Richterablehnung § 25
(nur bis Beginn der Vernehmung d. Angkl. über
seine Verhätlnisse)
bb) Zuständigkeit § 6a
( nur bis Beginn der Vernhemung d. Angkl. zur Sache)
cc) falsche Bessetzung § 222b
(nur bis Beginn der Vernhemung d. Angkl. zur Sache)
b) Versäumte Geltendmachung in der HV?
aa) Aussetzungsantrag für Beweisaufnahme § 246
bb) Widerspruch gegen Selbstleseverfahren
cc) allg. Beanstandungsverfahren § 238
2.Sind Ergänzungen bezüglich dieser Rüge innerhalb der Revisionsfrist geltend gemacht worden?
3.Ist unzulässigerweise lediglich das Protokoll gerügt worden?
4. Ist Rügeverlust eingetreten?
a) durch Präklusion, insb.
aa) Richterablehnung § 25
(nur bis Beginn der Vernehmung d. Angkl. über
seine Verhätlnisse)
bb) Zuständigkeit § 6a
( nur bis Beginn der Vernhemung d. Angkl. zur Sache)
cc) falsche Bessetzung § 222b
(nur bis Beginn der Vernhemung d. Angkl. zur Sache)
b) Versäumte Geltendmachung in der HV?
aa) Aussetzungsantrag für Beweisaufnahme § 246
bb) Widerspruch gegen Selbstleseverfahren
cc) allg. Beanstandungsverfahren § 238
Tags: Revision, Verfahrensrüge
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