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Nach außen kundgetane Innenvollmacht (§ 171)
Die nach außen kundgetane Innenvollmacht ist die Innenvollmacht, die auch gegenüber dem Geschäftsgegner kundgetan wurde. Sie ist keine Willenserklärung, sondern eine Wissenserklärung und damit eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung.
Flashcard info:
Author: ChrissiLLB
Main topic: Jura
Topic: BGB
School / Univ.: FernUniversität Hagen
City: Hagen
Published: 12.09.2010