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Bürgerliches Recht: Lektion 02
BGB AT: Stellvertretung
Definieren sie folgende Begriffe:
I. Missbrauch der Vertretungsmacht
II. Offenkundigkeitsprinzip
III. Organschaftliche Vertretung
IV. Passivvertretung
V. Prokura
VI. Selbstkontrahieren
VII. Vollmacht
BGB AT: Stellvertretung
Definieren sie folgende Begriffe:
I. Missbrauch der Vertretungsmacht
II. Offenkundigkeitsprinzip
III. Organschaftliche Vertretung
IV. Passivvertretung
V. Prokura
VI. Selbstkontrahieren
VII. Vollmacht
I. Missbrauch der Vertretungsmacht: Wenn Vertreter bei formal gegebener Vertretungsmacht, die im Innenverhältnis
gesetzten Grenzen überschreitet:
II. Offenkundingkeitsprinzip. Grundsatz bei Stellvertretung. Vertreter muss deutlich machen, im fremden Namen zuhandeln.
III. Organschaftliche Vertretung: Gesetzliche Vertretung von jur Person (AG, GmbH usw) oder rechtfähiger Personengesellschaften (OHG usw) durch ihre Organe
IV. Passivertretung: Vertretung beim Empfang von WE und geschäftsähnlichen Handlungen.
V. Prokura: Umfassende Vollmacht im Handelsrecht, § 48 ff HGB.
VI. Selbstkontrahieren: Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit sich selbst für und gegen einen Dritten.
VII. Vollmacht: Durch Rechtsgeschäft erteilte Stellvertretung.
gesetzten Grenzen überschreitet:
II. Offenkundingkeitsprinzip. Grundsatz bei Stellvertretung. Vertreter muss deutlich machen, im fremden Namen zuhandeln.
III. Organschaftliche Vertretung: Gesetzliche Vertretung von jur Person (AG, GmbH usw) oder rechtfähiger Personengesellschaften (OHG usw) durch ihre Organe
IV. Passivertretung: Vertretung beim Empfang von WE und geschäftsähnlichen Handlungen.
V. Prokura: Umfassende Vollmacht im Handelsrecht, § 48 ff HGB.
VI. Selbstkontrahieren: Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit sich selbst für und gegen einen Dritten.
VII. Vollmacht: Durch Rechtsgeschäft erteilte Stellvertretung.