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Treu und Glauben (bona fides) (§ 242)
Herrschende sozialethische Vorstellung von Rücksichtnahme auf berechtigte Interessen anderer, Redlichkeit und Loyalität, die zugleich als Rechtsprinzip der Rechtsausübung Schranken setzt und rechtliche Verhaltensforderungen postuliert.
Treu und Glauben bestimmen den Inhalt von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und deren Auslegung sowie die Vertragsauslegung.
Treu und Glauben bestimmen den Inhalt von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und deren Auslegung sowie die Vertragsauslegung.