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All main topics / Jura / Sachenrecht / Bürgerliches Recht
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Bürgerliches Recht: Lektion 18

Bereicherungsrecht: Leistungskondiktion
Ergeben sich bei Anweisungsfällen bezüglich von Wertpapieren und Laschriftverfahren besonderheiten?
Wertpapierrechtliche Besonderheiten: § 783 ff BGB, Wechselgesetz und Scheckgesetz
1) § 783 ff BGB: a) Normaler Anweisungsfall, wenn Weisungempfänger kein unmittelbaren Anspruch gegen den Weisenden erhält; b) § 784 BGB: Unmittelbarer Anspruch besteht, daher Leigen 3 Leistungbeziehungen vor. Lösung: Wertung - Empfänger soll geschützt werden. Daher kann der Empfänger gegen den Weisenden Kondiktionieren, daber nicht umgekehrt.
2) Wechel: Art 28 WG ebenso wie § 784 BGB
3) Scheck: Art 4 SchG. Kein unmittelbaren Ansprüch. Normaler Anweisungsfall.
Lastenschriften: Es besteht eine vermeintliche Einzugsermächtigung (§185 BGB analog). Grds keine Leistung, da bei fehlender Ermächtigung von keinem bewusst geleistet wurde.
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Flashcard info:
Author: Bötel
Main topic: Jura
Topic: Sachenrecht
Published: 10.05.2010

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