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Auflagen
... nach § 6 (2) Satz 3 FeV ; § 23/46 (2) FeV oder § 48a FeV
werden vom Kfz-Führer bestimmte Verhaltensweisen verlangt, die er beim Führen eines Kfz beachten muss
(z.B. Stufenregelung, Brille tragen, nur bei Tageslicht oder höchstens 80 km/h fahren, nur mit Begleitperson fahren)
Die nach §§ 23/46 FeV zu beachtenden Verhaltensweisen werden im "Kartenführerschein" durch Schlüsselzahlen im Feld 12 verdeutlicht.
Die Schlüsselzahlen sind in der Anlage 9 zu § 25 (2) FeV beschrieben.
Nichtbeachten ist eine Owi.
Auflagen sind Nebenbestimmungen des Verwaltungsaktes. Sie stellt einen eigenständigen Verwaltungsakt dar (§26 (2) Nr.4 VwVfG) mit der Folge, dass die Zuwiderhandlung gegen die Auflagen den "Rest-Verwaltungsakt" nicht angreift
werden vom Kfz-Führer bestimmte Verhaltensweisen verlangt, die er beim Führen eines Kfz beachten muss
(z.B. Stufenregelung, Brille tragen, nur bei Tageslicht oder höchstens 80 km/h fahren, nur mit Begleitperson fahren)
Die nach §§ 23/46 FeV zu beachtenden Verhaltensweisen werden im "Kartenführerschein" durch Schlüsselzahlen im Feld 12 verdeutlicht.
Die Schlüsselzahlen sind in der Anlage 9 zu § 25 (2) FeV beschrieben.
Nichtbeachten ist eine Owi.
Auflagen sind Nebenbestimmungen des Verwaltungsaktes. Sie stellt einen eigenständigen Verwaltungsakt dar (§26 (2) Nr.4 VwVfG) mit der Folge, dass die Zuwiderhandlung gegen die Auflagen den "Rest-Verwaltungsakt" nicht angreift
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Source: VS 3 Skript 1
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