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Beschreiben sie System, Träger und Strategien der strafrechtlichen Sozialkontrolle
Anknüpfungspunkt für d. Tätigkeit d. strafrechtl. Kontrollinstanzen ist
die den Strafverfolgungsorganen bekannt gewordene Straftat.
Beginnt mit Tatverdacht dieser Anfangsverdacht muss sich im Laufe der Ermittlungen konkretisieren. Muss sich zum hinreichenden Tatverdacht verdichten. Sonst Einstellung oder Freispruch.
Strafrechtliche Sozialkontrolle ist nicht begrenzt auf Folge des richterl. Urteils, sondern kommen insbes. auch Verfahrenseinstellung aus Opportunitätsgründen in Betracht.
die den Strafverfolgungsorganen bekannt gewordene Straftat.
Beginnt mit Tatverdacht dieser Anfangsverdacht muss sich im Laufe der Ermittlungen konkretisieren. Muss sich zum hinreichenden Tatverdacht verdichten. Sonst Einstellung oder Freispruch.
Strafrechtliche Sozialkontrolle ist nicht begrenzt auf Folge des richterl. Urteils, sondern kommen insbes. auch Verfahrenseinstellung aus Opportunitätsgründen in Betracht.