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Unter welchen Voraussetzungen kommt die Verwarnung mit Strafvorbehalt in Betracht?
Formelle Voraussetzungen:
-Dass der Täter eine Geldstrafe von nicht mehr als 180 Tagessätzen
verwirkt hat (§ 59 I StGB) Werden d. Täter mehrere Taten zur Last
gelegt, gilt die Obergrenze für die verwirkte Gesamtgeldstrafe
(§ 59c I StGB). Mit einer nicht nur verwirkten sondern vom Gericht
verhängten Strafe, kann die Verwarnung nicht kombiniert werden.
Materielle Voraussetzungen:
- positive Legalprognose (überwiegend wahrscheinlich) § 59 I Nr.1
- Gesamtwürdigung der Tat und Persönlichkeit d. Täters § 59 I Nr.2
- Verteidigung der Rechtsordnung
-Dass der Täter eine Geldstrafe von nicht mehr als 180 Tagessätzen
verwirkt hat (§ 59 I StGB) Werden d. Täter mehrere Taten zur Last
gelegt, gilt die Obergrenze für die verwirkte Gesamtgeldstrafe
(§ 59c I StGB). Mit einer nicht nur verwirkten sondern vom Gericht
verhängten Strafe, kann die Verwarnung nicht kombiniert werden.
Materielle Voraussetzungen:
- positive Legalprognose (überwiegend wahrscheinlich) § 59 I Nr.1
- Gesamtwürdigung der Tat und Persönlichkeit d. Täters § 59 I Nr.2
- Verteidigung der Rechtsordnung