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Europäische Wirtschafts und Währungsunion (EWWU)
Konvergenzkriterien
Konvergenzkriterien
* Das öffentliche Defizit darf 3 % des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten, und derr öffentliche Schuldenstand darf nicht mehr als 60 % des Bruttoinlandsprodukts betragen.
* Der Grad an Preisstabilität muss anhaltend hoch sein, und die (während des letzten Jahres vor der Prüfung gemessene) durchschnittliche Inflationsrate darf um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der drei Mitgliedstaaten liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben.
* Der durchschnittliche langfristige Nominalzinssatz darf um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz in den drei Mitgliedstaaten liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben.
* Die im Rahmen des Wechselkursmechanismus vorgesehenen normalen Bandbreiten müssen zumindest in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten worden sein.
* Der Grad an Preisstabilität muss anhaltend hoch sein, und die (während des letzten Jahres vor der Prüfung gemessene) durchschnittliche Inflationsrate darf um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der drei Mitgliedstaaten liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben.
* Der durchschnittliche langfristige Nominalzinssatz darf um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz in den drei Mitgliedstaaten liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben.
* Die im Rahmen des Wechselkursmechanismus vorgesehenen normalen Bandbreiten müssen zumindest in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten worden sein.