Wann ist eine volle Bremsprobe fällig ?
Eine volle Bremsprobe muss ausgeführt werden:
a) am neu gebildeten Zug, frühestens 24 Stunden vor der Abfahrt,
Ein Zug gilt als neu gebildet, wenn
- er aus Einzelwagen zusammengestellt wurde oder
- der Zug durch Einstellen/Aussetzen von vor-/oder ungeprüften Wagen/Wagengruppen an mehr als zwei Stellen gekuppelt wurde.
b) wenn ein Zug länger als 24 Stunden abgestellt war,
c) am unverändert gebliebenen Zug, der mehrere Tage wiederverwendet wird, einmal täglich, im Regelfall vor der ersten Zugfahrt. Regelungen hierzu trifft die jeweilige Organisationseinheit des Eisenbahnverkehrsunternehmens, die für den Einsatz eines solchen Zuges zuständig ist.
d) bei Unregelmäßigkeiten gemäß Modul 915.0105 -> ungenügende Bremswirkung / Bremsen überladen (mehrere Lösezüge wurden gezogen
e) vor Gefällestrecken gemäß Modul 915.0107 Abschnitt 2 Absatz 2 und Absatz 4 -> 16‰ über 3 km oder keine Betriebsbremsung vor Gefällestrecken möglich
a) am neu gebildeten Zug, frühestens 24 Stunden vor der Abfahrt,
Ein Zug gilt als neu gebildet, wenn
- er aus Einzelwagen zusammengestellt wurde oder
- der Zug durch Einstellen/Aussetzen von vor-/oder ungeprüften Wagen/Wagengruppen an mehr als zwei Stellen gekuppelt wurde.
b) wenn ein Zug länger als 24 Stunden abgestellt war,
c) am unverändert gebliebenen Zug, der mehrere Tage wiederverwendet wird, einmal täglich, im Regelfall vor der ersten Zugfahrt. Regelungen hierzu trifft die jeweilige Organisationseinheit des Eisenbahnverkehrsunternehmens, die für den Einsatz eines solchen Zuges zuständig ist.
d) bei Unregelmäßigkeiten gemäß Modul 915.0105 -> ungenügende Bremswirkung / Bremsen überladen (mehrere Lösezüge wurden gezogen
e) vor Gefällestrecken gemäß Modul 915.0107 Abschnitt 2 Absatz 2 und Absatz 4 -> 16‰ über 3 km oder keine Betriebsbremsung vor Gefällestrecken möglich
Welche Prüfabschnitte sind bei einer vollen Bremsprobe in welcher Reihenfolge durchzuführen?
1. Zustandsgang (bei der 3-gängigen Bp)
2. Füll- bzw. Lösezustand feststellen
3. Dichtheit prüfen
4. Bremsen anlegen
5. Bremszustand feststellen (Anlegegang)
6. Bremse lösen
7. Lösezustand feststellen (Lösegang)
8. Bremse (und Zugschluss) in Ordnung melden
2. Füll- bzw. Lösezustand feststellen
3. Dichtheit prüfen
4. Bremsen anlegen
5. Bremszustand feststellen (Anlegegang)
6. Bremse lösen
7. Lösezustand feststellen (Lösegang)
8. Bremse (und Zugschluss) in Ordnung melden
Wann darf eine volle Bremsprobe ohne Zustandsgang durchgeführt werden?
wenn:
- die Hauptluftleitung durchgehend gekuppelt ist,
- die Hauptluftleitung gefüllt ist und
- sofern die Bremsprobe mit einem Hauptluftleitungsdruck von 4,8 bar ausgeführt werden soll, die Bremsen der Fahrzeuge, die mit wirkender Druckluftbremse rangiert wurden, durch kurzes Ziehen am Lösezug gelöst wurden.
- die Hauptluftleitung durchgehend gekuppelt ist,
- die Hauptluftleitung gefüllt ist und
- sofern die Bremsprobe mit einem Hauptluftleitungsdruck von 4,8 bar ausgeführt werden soll, die Bremsen der Fahrzeuge, die mit wirkender Druckluftbremse rangiert wurden, durch kurzes Ziehen am Lösezug gelöst wurden.
Was wird beim Zustandsgang kontrolliert?
- Bremsen eingeschaltet (Bremsabsperrhähne)
- Bremskupplungen verbunden
- unbenutzte Bremskupplungen im Bremskupplungshalter
- Luftabsperrhähne geöffnet
- Bremsstellungswechsel richtig
- Lastwechsel richtig (Umstellen des Lastwechsels darf nur
im gelösten Zustand der Bremse erfolgen)
- Bremskupplungen verbunden
- unbenutzte Bremskupplungen im Bremskupplungshalter
- Luftabsperrhähne geöffnet
- Bremsstellungswechsel richtig
- Lastwechsel richtig (Umstellen des Lastwechsels darf nur
im gelösten Zustand der Bremse erfolgen)
Wann ist eine 2-gängige Bremsprobe abzubrechen und eine volle Bremsprobe mit Zustandsgang durchzuführen?
1. Bremse des 1. Fz löst beim feststellen des Lösezustands trotz Bedienung des Angleichers nicht
2. unzulässiger Druckabfall (0,5 bzw 0,3 bar in einer Minute) bei der Dichtheitsprüfung
3. geschlossener Luftabsperrhahn bei der Feststellung des Bremszustands (Anlegegang)
4. ausgeschaltete Bremse ohne Bezettelung (R1)
2. unzulässiger Druckabfall (0,5 bzw 0,3 bar in einer Minute) bei der Dichtheitsprüfung
3. geschlossener Luftabsperrhahn bei der Feststellung des Bremszustands (Anlegegang)
4. ausgeschaltete Bremse ohne Bezettelung (R1)
Wie ist mit einer Bremse, die während des Lösegangs noch anliegt, bei der 2- bzw. 3-gängigen vollen Bremsprobe zu verfahren?
2-Gängige: Lösezug betätigen/Hand- und Feststellbremsen prüfen und ggf. lösen -> Bremse löst -> Anlegen und Lösen am Fz wiederholen; Bremse löst noch immer nicht -> ausschalten
3-Gängige: sofort ausschalten
3-Gängige: sofort ausschalten
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Author: future
Main topic: Eisenbahnbetrieb
Topic: Bremsprobe
City: Berlin
Published: 03.05.2013
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