Was fällt Ihnen zu Zivilprozess ein?
Parteihoheit: Parteien bestimmen Umfang der Klage;
Klagerhebung durch einreichen einer Klagschrift mit Anspruchsbegründung und Bennenung der Beweismittel;
Mündlichkeitsprinzip;
Klage beim Amtsgericht bis Streitwert
von 5000€, darüber zum Landgericht +Anwaltszwang;
Berufung möglich;
Gerichtsort ist Wohnsitz des Beklagten;
Gerichtskostenvorschuss bei "Armut";
Mündliche Verhandlung ist öffentlich ggf mit Beweisaufnahme;
Beweisregel: Wer was haben will muss es beiweisen bzw anderstherum;
Verkürztes Verfahren -> Mahnverfahren -> Mahnbescheid
Formular beim Schreibwarenladen. Fals Beklagter nicht nach 14 Tagen widerspricht, gilt wie ein Urteil.
Klagerhebung durch einreichen einer Klagschrift mit Anspruchsbegründung und Bennenung der Beweismittel;
Mündlichkeitsprinzip;
Klage beim Amtsgericht bis Streitwert
von 5000€, darüber zum Landgericht +Anwaltszwang;
Berufung möglich;
Gerichtsort ist Wohnsitz des Beklagten;
Gerichtskostenvorschuss bei "Armut";
Mündliche Verhandlung ist öffentlich ggf mit Beweisaufnahme;
Beweisregel: Wer was haben will muss es beiweisen bzw anderstherum;
Verkürztes Verfahren -> Mahnverfahren -> Mahnbescheid
Formular beim Schreibwarenladen. Fals Beklagter nicht nach 14 Tagen widerspricht, gilt wie ein Urteil.
Welche Arten von „Personen“ im Sinne des BGB kennen Sie? Nennen Sie jeweils Beispiele dazu und wann deren Rechtsfähigkeit beginnt.
a) natürliche Personen: (Menschen) Mit der Geburt §1 (erbfähig ab Zeugung §1923II)
b) juristische Personen:
des öffentliches Rechts (Körperschaften (Gemeinden, Landkreise, Länder), Anstalten, Stiftungen),
Rechtsfähigkeit beginnt mit Eintragung in ein Register des zuständigen Amtsgerichts.
des privaten Rechts (AG,KG,GmbH, Genossenschaften, eingetragene Vereine),
Rechtsfähigkeit beginnt durch Verwaltungsakt oder Gesetz.
b) juristische Personen:
des öffentliches Rechts (Körperschaften (Gemeinden, Landkreise, Länder), Anstalten, Stiftungen),
Rechtsfähigkeit beginnt mit Eintragung in ein Register des zuständigen Amtsgerichts.
des privaten Rechts (AG,KG,GmbH, Genossenschaften, eingetragene Vereine),
Rechtsfähigkeit beginnt durch Verwaltungsakt oder Gesetz.
Was versteht man unter Handlungsfähigkeit?
Fähigkeit durch Handel "Rechtswirkungen" hervorrufen zu können.
Geschäftsfähigkeit: durch eigene Willenserklärungen Rechte + Pflichten erwerben zu können. zB. Verträge schließen.
Deliktsfähigkeit: Haftung für angerichtete Schäden, Haftung für unerlaubte Handlungen §823.
Geschäftsfähigkeit: durch eigene Willenserklärungen Rechte + Pflichten erwerben zu können. zB. Verträge schließen.
Deliktsfähigkeit: Haftung für angerichtete Schäden, Haftung für unerlaubte Handlungen §823.
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Author: Totti
Main topic: Maschinenbau
Topic: Rechtskunde
School / Univ.: FH
City: Hannover
Published: 28.03.2010
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