Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
1
Welche drei Gründe können dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 170 II StPO einstellt?
Die Einstellung des Verfahrens nach § 170 II StPO kann erfolgen, weil
- aus tatsächlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht besteht,
- aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht besteht,
- endgültige Verfahrenshindernisse vorliegen.