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All main topics / Jura / Abschlussverfügung / 4. Einstellung des Verfahrens, Klage und Klageerzwingung
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Welche drei Gründe können dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 170 II StPO einstellt?
Die Einstellung des Verfahrens nach § 170 II StPO kann erfolgen, weil
  • aus tatsächlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht besteht,
  • aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht besteht,
  • endgültige Verfahrenshindernisse vorliegen.
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zidongchn (09.04.2026)
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zidongchn (09.04.2026)
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zidongchn (05.04.2026)
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pammelala (25.02.2025)
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Flashcard info:
Author: Charlemagne
Main topic: Jura
Topic: Abschlussverfügung
Published: 16.04.2013

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