Namen und Bezeichnungen bei der Ausbildung
Ausbildende = Firma, Chef
Ausbilder = der der die Ausbildungsinhalte übermittelt (ich)
Ausbildungsbeauftragte = Personen, die unter der Verwaltung des
Ausbilders an der Berufsausbidlung mitwirken
Ausbildungspate = Vergleichbar mit Vertrauenslehrer in der Schule
Auszubildende = der der ausgebildet wird
Ausbilder = der der die Ausbildungsinhalte übermittelt (ich)
Ausbildungsbeauftragte = Personen, die unter der Verwaltung des
Ausbilders an der Berufsausbidlung mitwirken
Ausbildungspate = Vergleichbar mit Vertrauenslehrer in der Schule
Auszubildende = der der ausgebildet wird
Beteiligung des Betriebsrats
Interessensvertretung der Arbeitnehmer
-Wacht dass die geltenden Gestze, Verordungen,
Unfallsverhütungsvorschriften, Tarifverträge,
Betriebvereinbarungen eingehalten werden.
-Beantragt Maßnahmen die dem Betrieb und der Belegschaft
dienen
-AG hat BR zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben
rechtzeitig und umfassend zu unterrichten
-Besondere Betiligungsrechte bei sozialen, personellen und
wirtschaftlichen Angelegenheiten
-Wacht dass die geltenden Gestze, Verordungen,
Unfallsverhütungsvorschriften, Tarifverträge,
Betriebvereinbarungen eingehalten werden.
-Beantragt Maßnahmen die dem Betrieb und der Belegschaft
dienen
-AG hat BR zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben
rechtzeitig und umfassend zu unterrichten
-Besondere Betiligungsrechte bei sozialen, personellen und
wirtschaftlichen Angelegenheiten
Tags:
Quelle: Skript S. 28
Quelle: Skript S. 28
Mitwirkung und Mitbestimmung des BR
Mitwirkung
Informations-,
Vorschlags-,
Anhörungs-,
Beratungsrecht
Mitbestimmung
Der Arbeitgeber darf ohne Zustimmung des Betriebsrates die geplante Maßnahme nicht durchführen.
Der Betriebsrat kann Handlungen oder Unterlassungen verlangen (Initiativrecht)
Informations-,
Vorschlags-,
Anhörungs-,
Beratungsrecht
Mitbestimmung
Der Arbeitgeber darf ohne Zustimmung des Betriebsrates die geplante Maßnahme nicht durchführen.
Der Betriebsrat kann Handlungen oder Unterlassungen verlangen (Initiativrecht)
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Quelle: Skript S. 28
Quelle: Skript S. 28
Mitbestimmung des BR an betrieblichen Bildungsmaßnahmen
-Bestellung eines Ausbilders
-Abberufung eines Ausbilders
-Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplanes
-Erstellung der individuellen Asubildungspläne
-Führung und Überwachung der Ausbildungsnachweise
-Benennung von Peronen, die gegenüber Asuzubildenden
weisungbefugt sind
-Abberufung eines Ausbilders
-Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplanes
-Erstellung der individuellen Asubildungspläne
-Führung und Überwachung der Ausbildungsnachweise
-Benennung von Peronen, die gegenüber Asuzubildenden
weisungbefugt sind
Tags:
Quelle: Skript S. 29
Quelle: Skript S. 29
Jugend- u. Auszubildendenvertretung (JAV)
Voraussetzung:
-min. 5 Auszubildende oder Jugendliche (Arbeitnehmer unter 25J)
-Vorhandesein eines Betriebsrats (JAV kann Aufgaben nur über
BR wahrnehmen)
Weiteres
-JAV wird für 2 Jahre gewählt
-JAV Mitglieder haben besonderen Kündigungsschutz und
müssen nach der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis
übernommen werden (§78a BetrVG)
-JAV hat kein Informations-, Anhörungs- o. Mitbestimmungsrecht
Aufgaben:
-Interessen des Jungendlichen u. Azubis im Betrieben gegenüber
BR vertreten
-darüber wachen, dass die zugunsten der Jugend. u Azubis
geltenden Gestze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften,
Tariverträge u. Betriebsvereinbarungen einhalten werden.
-Maßnahmen, die den JuA dienen, beim BR zu beantragen
-Anregungen von JuA entgegenhemen und beim BR auf
Erledigung hinzuwirken
-min. 5 Auszubildende oder Jugendliche (Arbeitnehmer unter 25J)
-Vorhandesein eines Betriebsrats (JAV kann Aufgaben nur über
BR wahrnehmen)
Weiteres
-JAV wird für 2 Jahre gewählt
-JAV Mitglieder haben besonderen Kündigungsschutz und
müssen nach der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis
übernommen werden (§78a BetrVG)
-JAV hat kein Informations-, Anhörungs- o. Mitbestimmungsrecht
Aufgaben:
-Interessen des Jungendlichen u. Azubis im Betrieben gegenüber
BR vertreten
-darüber wachen, dass die zugunsten der Jugend. u Azubis
geltenden Gestze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften,
Tariverträge u. Betriebsvereinbarungen einhalten werden.
-Maßnahmen, die den JuA dienen, beim BR zu beantragen
-Anregungen von JuA entgegenhemen und beim BR auf
Erledigung hinzuwirken
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Quelle: Skritp S. 29 u. 30
Quelle: Skritp S. 29 u. 30
Personelle Angelegenheiten des BR
Im Rahmen der Ausbildung sind insbesondere die Beteiligungsrechte des Betriebrates bei personellen Angelegnheiten zu beachten
Personelle Angelegenheiten:
-Personalplanung
-Beurteilungsgrundsätze
-Personelle Auswahlrichtlinien
-Fragen der Berufsbildung
-Förderung der Berufbildung §96 BetrVG
-Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung §97 BetrVG
-Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen §98 BetrVG
-Einstellungen
Personelle Angelegenheiten:
-Personalplanung
-Beurteilungsgrundsätze
-Personelle Auswahlrichtlinien
-Fragen der Berufsbildung
-Förderung der Berufbildung §96 BetrVG
-Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung §97 BetrVG
-Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen §98 BetrVG
-Einstellungen
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Quelle: Skript S. 28
Quelle: Skript S. 28
Was heißt Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE)?
Der Begriff bezieht sich darauf, dass das Bundesministerium für Arbeit oder das jeweilige Landesministerium einen Tarifvertrag als verbindlich auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer erklären kann, wenn ein aus je drei Vertretern der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften besetzter Tarifausschuss mehrheitlich zustimmt und eine der Tarifvertragsparteien dies beantragt.
-Wenn der Betrieb die Berufsschule vorgibt, muss der Betrieb die Fahrtkosten übernehmen
-Wenn der Betrieb die Berufsschule vorgibt, muss der Betrieb die Fahrtkosten übernehmen
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Quelle: Mitschrift 29.09.09
Quelle: Mitschrift 29.09.09
Wie bestimmt man die höhe der Ausbildungsvergütung?
Um die Ausbildungsvergütung zu bestimmen,
Erst gucken im Tarifregister
wenn nichts gefunden gilt
Bolero (Dienstleistungstarif)
Unterwerfungsklausel:
Im Übringen gelten die Bestimmungen des Bundesdienstleistungstarifes (Bolero) in seiner jeweils gültigen Fassung
Erst gucken im Tarifregister
wenn nichts gefunden gilt
Bolero (Dienstleistungstarif)
Unterwerfungsklausel:
Im Übringen gelten die Bestimmungen des Bundesdienstleistungstarifes (Bolero) in seiner jeweils gültigen Fassung
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Quelle: Mitschrift 29.09.09
Quelle: Mitschrift 29.09.09
Persönliche Eignung von Ausbilder und Ausbildende
JArbSchG § 25
geeignet
-Ausbildende muss persönlich geeignet sein
-Ausbilder muss persönlich u. fachlich geeignet sein
nicht geeignet
-min. 2 Jahre Haft
-min. 3 Monate Haft als AG, Ausbildende oder Ausbilder wegen
missbrauch von Kindern u. Jugendlichen
-Straftat nach $109h,171,174-184,225,232-233a Strafgesetzbuch
-Straftat nach Betäubungsmittelgesetz
-2x Verurteilung wegen Stratftat nach dem Jugendschutzgesetzt oder Verbreitung jugendgefährdender Schriften
*Verjährung nach 5 Jahren
-Ordnungswidringkeit nach §58 JArbschG
-Azubi beschäftigt während der Vollzeitschulpflich
-Azubi in anderer als die zugelassene Weise beschäftigt
geeignet
-Ausbildende muss persönlich geeignet sein
-Ausbilder muss persönlich u. fachlich geeignet sein
nicht geeignet
-min. 2 Jahre Haft
-min. 3 Monate Haft als AG, Ausbildende oder Ausbilder wegen
missbrauch von Kindern u. Jugendlichen
-Straftat nach $109h,171,174-184,225,232-233a Strafgesetzbuch
-Straftat nach Betäubungsmittelgesetz
-2x Verurteilung wegen Stratftat nach dem Jugendschutzgesetzt oder Verbreitung jugendgefährdender Schriften
*Verjährung nach 5 Jahren
-Ordnungswidringkeit nach §58 JArbschG
-Azubi beschäftigt während der Vollzeitschulpflich
-Azubi in anderer als die zugelassene Weise beschäftigt
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Quelle: Mitschrift 01.10.09
Quelle: Mitschrift 01.10.09
Anzahl der Azubis pro Ausbilder
Hauptberuflicher Ausbilder = 16 Azubis
Nebenberuflicher Ausbilder = 3 Azubis
3 Fachkräfte pro Azubi
Nebenberuflicher Ausbilder = 3 Azubis
3 Fachkräfte pro Azubi
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Quelle: Mitschrift 29.10.09
Quelle: Mitschrift 29.10.09
Außerbetriebliche u. Überbetriebliche Ausbildung
Außerbetriebliche Ausbildung = ist in einem Betrieb (außer
Berufsschule)
Überbetriebliche Ausbildung = ist kein Betrieb
Berufsschule)
Überbetriebliche Ausbildung = ist kein Betrieb
Schulpflichtgesetze
Schulpflichtgesetzt des jeweiligen Landes
- vom 6. bis zum 16. Lebensjahr
- 10 Schulklassen
Berufsschulpflichtgesetz des jeweiligen Landes
- 17. - 21. Lebensjahr
- vom 6. bis zum 16. Lebensjahr
- 10 Schulklassen
Berufsschulpflichtgesetz des jeweiligen Landes
- 17. - 21. Lebensjahr
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Quelle: Mitschrift 17.09.09
Quelle: Mitschrift 17.09.09
Wie kommt die Ausbildungsverordnung zu stande Karte 1von2
Ebene EU-Recht
Grundgesetz (GG)
1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
2 JugendarbeitsschutzG (JArbSchG) ArbeitszeitG (AZG)
2 Schulpflich f. alle Länder MutterschutzG (MuschG)
3 BetriebsverfassungsG (BetrVG) Trarifvertrag (Betr.verfassung)
4 Ausbildungsordnung BBiG bestimmt was in der
Verordning stehen muss
Gilt für Betrieb
Grundgesetz (GG)
1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
2 JugendarbeitsschutzG (JArbSchG) ArbeitszeitG (AZG)
2 Schulpflich f. alle Länder MutterschutzG (MuschG)
3 BetriebsverfassungsG (BetrVG) Trarifvertrag (Betr.verfassung)
4 Ausbildungsordnung BBiG bestimmt was in der
Verordning stehen muss
Gilt für Betrieb
Wie kommt die Ausbildungsverordnung zu stande Karte 2von2
Die 5 Bestandteile der Ausbildungsordnung:
- Bezeichnung
- Dauer (ca. 3 Jahre)
- Ausbildungsberufsbild ->Richtlernziele
- Ausbildungsrahmenplan -> Groblernziele
(sachliche- und zeitle Gliederung)
- Prüfungsanforderungen
Ausbildungsplan (Bestandteil des Vertrags)
definiert die
Feinlernziele
(Versetzungs-/Durchlaufplan)
Plan der Ausbildungseinheiten
Ausbildungseinheit
- Bezeichnung
- Dauer (ca. 3 Jahre)
- Ausbildungsberufsbild ->Richtlernziele
- Ausbildungsrahmenplan -> Groblernziele
(sachliche- und zeitle Gliederung)
- Prüfungsanforderungen
Ausbildungsplan (Bestandteil des Vertrags)
definiert die
Feinlernziele
(Versetzungs-/Durchlaufplan)
Plan der Ausbildungseinheiten
Ausbildungseinheit
Inhalt des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)?
Regelt hauptsätzlich den betrieblichen Teil der Berufsausbilung.
Inhalt: Vorschriften über Inahlt
-des Ausbildungvertrages,
-die Probezeit,
-die Kündigung,
-die Zulassung zur Abschlußprüfung
Inhalt: Vorschriften über Inahlt
-des Ausbildungvertrages,
-die Probezeit,
-die Kündigung,
-die Zulassung zur Abschlußprüfung
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Quelle: Skript S 17
Quelle: Skript S 17
Pflichten des Ausbildenden $$14,15,16 BBiG
-Ausbildungspflicht
-selbst ausbilden oder Ausbilder beauftragen
-konstenlose Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen
-zum Berufsschulbesuch und zur Führung des
Ausbildungsnachweises anhalten
-charakterlich fördern
-nur ausbdildungsbezogene Weisungen erteilen
-nur Aufgaben übertragen, die den körperlichen Kräften
angemessen sind
-für den Berufsschulbesuch, Prüfungen und Maßnahmen außerhalb
der Ausbildungsstätte freistellen
-Zeugnis ausstellen
Weitere Pflichten:
-Die Freistellung von Minderjähringen Auszubildenden, auch an dem Tag vor der schriftlichen Prüfung
-Anfallende Prüfungsbebühren zahlen
-Angemessene Vergütung zahlen
-selbst ausbilden oder Ausbilder beauftragen
-konstenlose Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen
-zum Berufsschulbesuch und zur Führung des
Ausbildungsnachweises anhalten
-charakterlich fördern
-nur ausbdildungsbezogene Weisungen erteilen
-nur Aufgaben übertragen, die den körperlichen Kräften
angemessen sind
-für den Berufsschulbesuch, Prüfungen und Maßnahmen außerhalb
der Ausbildungsstätte freistellen
-Zeugnis ausstellen
Weitere Pflichten:
-Die Freistellung von Minderjähringen Auszubildenden, auch an dem Tag vor der schriftlichen Prüfung
-Anfallende Prüfungsbebühren zahlen
-Angemessene Vergütung zahlen
Tags:
Quelle: Skript S. 17
Quelle: Skript S. 17
Pflichten des Auszubildenden §13 BBiG
-Lernpflicht
-Arbeiten sorgfältig ausführen
-an Maßnahmen teilnehmen, für die er nach $15 freigestellt ist
-Prüfung,
-Berufsschule
-Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
-den Weisungen folgen
-die Betriebsordung beachten
-Werkzeuge und Mschinen pfleglich behandeln
-Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren
-Arbeiten sorgfältig ausführen
-an Maßnahmen teilnehmen, für die er nach $15 freigestellt ist
-Prüfung,
-Berufsschule
-Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
-den Weisungen folgen
-die Betriebsordung beachten
-Werkzeuge und Mschinen pfleglich behandeln
-Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren
Tags:
Quelle: Skript S. 17
Quelle: Skript S. 17
Kartensatzinfo:
Autor: Georgios
Oberthema: Ausbildereignungsprüfung
Thema: Ausbildung für die IHK
Veröffentlicht: 20.03.2010
Schlagwörter Karten:
Alle Karten (17)
keine Schlagwörter