Welche Themen behandelt das 5. Buch des BGB?
- das Erbrecht
- das Prinzip der Testierfreiheit: ist oberstes Prinzip, jeder kann selbst bestimmen, was nach seinem Tod mit seinem Vermögen passieren soll, obwohl Familienangehörige gewisse Rechte haben
- die gesetzliche Erbfolge: Verwandtschaft erstes Grades hat Anspruch auf Pflichtteil, dass sind ca. 50% des Erbes, dieser kann ihnen nicht entzogen werden
- der Grundsatz der Universalrechtsfolge: wenn man Erbschaft annimmt (muss innerhalb von 6 Wochen geschehen), nimmt man sie ganz an, also Vermögen und Schulden des Verstorbenen
- die Testamenstvollstreckung
- Nachlassgerichte und Erbscheine
- das Prinzip der Testierfreiheit: ist oberstes Prinzip, jeder kann selbst bestimmen, was nach seinem Tod mit seinem Vermögen passieren soll, obwohl Familienangehörige gewisse Rechte haben
- die gesetzliche Erbfolge: Verwandtschaft erstes Grades hat Anspruch auf Pflichtteil, dass sind ca. 50% des Erbes, dieser kann ihnen nicht entzogen werden
- der Grundsatz der Universalrechtsfolge: wenn man Erbschaft annimmt (muss innerhalb von 6 Wochen geschehen), nimmt man sie ganz an, also Vermögen und Schulden des Verstorbenen
- die Testamenstvollstreckung
- Nachlassgerichte und Erbscheine
Tags: Erbrecht
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Autor: Corinna
Oberthema: Wirtschaftsrecht
Veröffentlicht: 13.04.2010
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