Wie wurde das Vertragsrecht in jüngster Zeit mehrmals reformiert?
- Ansprüche waren früher erst nach 30 Jahren verjährt, das war zu lang und wurde verkürzt. Dies dient dem Rechtsfrieden, der Sicherheit und der Abwicklung Rechtsgeschäften.
- bei Gewährleistungsfrist im Kaufvertrag (Mangel am Produkt) galt früher nur eine Frist von 6 Monaten. Diese Frist wurde zum Schutz des Verbrauchers verlängert.
- bei Gewährleistungsfrist im Kaufvertrag (Mangel am Produkt) galt früher nur eine Frist von 6 Monaten. Diese Frist wurde zum Schutz des Verbrauchers verlängert.
Tags: Reformen
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Autor: Corinna
Oberthema: Wirtschaftsrecht
Veröffentlicht: 13.04.2010
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