1. Welche unterschiedlichen Bildungs-bzw. Berufswege führen zur Studienberechtigung an einer Fachhochschule? Welche zu einer Studienberechtigung an einer Universität?
Aufnahmsvoraussetzung an Fachhochschule:
* (Berufs-)Reifeprüfung,
* Studienberechtigungsprüfung oder
* studienrelevante berufliche Qualifikation.
+ Eingangsselektion (Auswahl von Bewerbern)
1. Matura (BHS, AHS)
2. PTS -> Lehre+BS -> Berufsreifeprüfung
3. BMS -> Berufsreifeprüfung
4. BMS + Aufbaulehrgang -> (allgemeine) Reifeprüfung
5. Studienberechtigungsprüfung
6. facheinschlägige Berufsausbildung und Berufstätigkeit
* (Berufs-)Reifeprüfung,
* Studienberechtigungsprüfung oder
* studienrelevante berufliche Qualifikation.
+ Eingangsselektion (Auswahl von Bewerbern)
1. Matura (BHS, AHS)
2. PTS -> Lehre+BS -> Berufsreifeprüfung
3. BMS -> Berufsreifeprüfung
4. BMS + Aufbaulehrgang -> (allgemeine) Reifeprüfung
5. Studienberechtigungsprüfung
6. facheinschlägige Berufsausbildung und Berufstätigkeit
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2. Erläutern sie Aufnahmebestimmungen und Aufnahmeverfahren an Pflichtschulen sowie an Bundesschulen. Was ist für Eltern wichtig zu wissen?
Pflichtschulen = VS, HS, Sonderschule, PTS und BS
Bundesschulen = AHS, BMHS, BASOP & BAKIP
Pflichtschulen: Recht & Pflicht zu Schulbesuch
Mehrere Schulen in 1 Sprengel -> Wahlmöglichkeit
(Übungsschulen an PH = Bundesschulen, kein Sprengel)
VS – Aufnahmsvoraussetzungen:
* schulpflichtig = Alter: 6 Jahre (Stichtag 31.8.)
(davor: vorzeitige Aufnahme 6 Jahre bis Stichtag 31.3. nä. Jahr))
* Recht & Pflicht
* Gemeinde lädt zu Sprachstandsfestellung im KiGa im Mai (Kalenderjahr vor dem Jahr des Schulbeginns), Förderung im KiGa, auch für Kinder, die KiGa nicht besuchen. Eltern sind verantwortlich, dass Kind dorthin geht (Vereinbarung 15a; aber keine Exekution)!
* Beobachtungssystem für Sprachkompetenz BESK = Kompetenz der Länder
* Schülereinschreibung in zuständiger Sprengelschule
* SchulleiterIn: Feststellung der Schulreife
HS – Aufnahmsvoraussetzungen:
* Positiver Abschluss der vierten VS
* Sprengel – BSR weist im Zweifelsfall zu (Schwerpunkt-Hauptschulen, Privatschulen und Übungsschulen – keine Sprengelregelung)
* Schule mit besonderen Schwerpunkten: Eignungsprüfung
PTS – Aufnahmsvoraussetzungen:
4. Kl. HS/AHS abgeschlossen (auch negativ)
Berufsschule – Aufnahmsvoraussetzungen:
* Abschluss der Pflichtschulzeit
* Lehrvertrag
Bundesschulen:
AHS - formale Aufnahmsvoraussetzungen:
* erfolgreicher Abschluss der vierten VS
* kein "befriedigend" in einem Hauptgegenstand (Deutsch, Lesen und Mathematik), sonst Beschluss der Schulkonferenz der VS notwendig, dass Schüler "aufgrund seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der AHS genügen wird", oder allenfalls eine Aufnahmsprüfung.
* Eignungsprüfung bei sportlichem oder musischem Schwerpunkt
Antrag auf Aufnahme in AHS kann gestellt werden:
Reihung des Schulleiters nach: bisherige Leistung, Wohnortnähe, Geschwister -> Vorläufige Schulplatzzuweisung (vorbehaltlich der Schulleistungen der 4. VS). Information, wenn noch Plätze an Schule frei sind, bzw. an welcher Schule noch Plätze frei sind, wenn jemand abgewiesen werden muss. ("Aufnahmsverfahrensverordnung", Website bm:ukk)
AHS Oberstufe:
* Weitergehen von Unterstufe
* HS: in leistungsdifferenzierten Gegenständen 1. Leistungsgruppe = o.k.
2. Leistungsgruppe: kein "befriedigend" oder schlechter, sonst Aufnahmeprüfung
3. Leistungsgruppe: Aufnahmsprüfung
Schulleiter: Reihung nach obigen Kriterien.
BORG:
Nach AHS Unterstufe: positive Beurteilung der Pflichtgegenstände (außer Latein und GZ)
Nach HS: D, M, E: 1. Leistungsgruppe o.k., 2. Leistungsgruppe mindestens "gut", in den übrigen Pflichtgegenständen mindestens "befriedigend" (sonst Aufnahmeprüfung)
BMS – Aufnahmsvoraussetzungen:
* Positiv abgeschlossene 8. Schulstufe
* 3- oder 4-jährig: Aufnahmeprüfung für 3. Leistungsgruppe der 4. HS in D, M, E
* Positiver Abschluss der PTS: keine Aufnahmsprüfung
* wenn künstlerischer Schwerpunkt: Eignungsprüfung
BHS – Aufnahmsvoraussetzungen:
* Positiv abgeschlossene 8. Schulstufe
* Aufnahmsprüfung in D, M, E nur wenn 2. Leistungsgruppe in 4. HS und "befriedigend" (außer Konferenzbeschluss gibt o.k.) oder Note "genügend"
* Aufnahmeprüfung: 3. Leistungsgruppe in 4. HS
* wenn künstlerischer Schwerpunkt: Eignungsprüfung
BAKIP und BASOP:
* positiv abgeschlossene 8. Schulstufe
* immer Eignungsprüfung
Bundesschulen = AHS, BMHS, BASOP & BAKIP
Pflichtschulen: Recht & Pflicht zu Schulbesuch
Mehrere Schulen in 1 Sprengel -> Wahlmöglichkeit
(Übungsschulen an PH = Bundesschulen, kein Sprengel)
VS – Aufnahmsvoraussetzungen:
* schulpflichtig = Alter: 6 Jahre (Stichtag 31.8.)
(davor: vorzeitige Aufnahme 6 Jahre bis Stichtag 31.3. nä. Jahr))
* Recht & Pflicht
* Gemeinde lädt zu Sprachstandsfestellung im KiGa im Mai (Kalenderjahr vor dem Jahr des Schulbeginns), Förderung im KiGa, auch für Kinder, die KiGa nicht besuchen. Eltern sind verantwortlich, dass Kind dorthin geht (Vereinbarung 15a; aber keine Exekution)!
* Beobachtungssystem für Sprachkompetenz BESK = Kompetenz der Länder
* Schülereinschreibung in zuständiger Sprengelschule
* SchulleiterIn: Feststellung der Schulreife
HS – Aufnahmsvoraussetzungen:
* Positiver Abschluss der vierten VS
* Sprengel – BSR weist im Zweifelsfall zu (Schwerpunkt-Hauptschulen, Privatschulen und Übungsschulen – keine Sprengelregelung)
* Schule mit besonderen Schwerpunkten: Eignungsprüfung
PTS – Aufnahmsvoraussetzungen:
4. Kl. HS/AHS abgeschlossen (auch negativ)
Berufsschule – Aufnahmsvoraussetzungen:
* Abschluss der Pflichtschulzeit
* Lehrvertrag
Bundesschulen:
AHS - formale Aufnahmsvoraussetzungen:
* erfolgreicher Abschluss der vierten VS
* kein "befriedigend" in einem Hauptgegenstand (Deutsch, Lesen und Mathematik), sonst Beschluss der Schulkonferenz der VS notwendig, dass Schüler "aufgrund seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der AHS genügen wird", oder allenfalls eine Aufnahmsprüfung.
* Eignungsprüfung bei sportlichem oder musischem Schwerpunkt
Antrag auf Aufnahme in AHS kann gestellt werden:
Reihung des Schulleiters nach: bisherige Leistung, Wohnortnähe, Geschwister -> Vorläufige Schulplatzzuweisung (vorbehaltlich der Schulleistungen der 4. VS). Information, wenn noch Plätze an Schule frei sind, bzw. an welcher Schule noch Plätze frei sind, wenn jemand abgewiesen werden muss. ("Aufnahmsverfahrensverordnung", Website bm:ukk)
AHS Oberstufe:
* Weitergehen von Unterstufe
* HS: in leistungsdifferenzierten Gegenständen 1. Leistungsgruppe = o.k.
2. Leistungsgruppe: kein "befriedigend" oder schlechter, sonst Aufnahmeprüfung
3. Leistungsgruppe: Aufnahmsprüfung
Schulleiter: Reihung nach obigen Kriterien.
BORG:
Nach AHS Unterstufe: positive Beurteilung der Pflichtgegenstände (außer Latein und GZ)
Nach HS: D, M, E: 1. Leistungsgruppe o.k., 2. Leistungsgruppe mindestens "gut", in den übrigen Pflichtgegenständen mindestens "befriedigend" (sonst Aufnahmeprüfung)
BMS – Aufnahmsvoraussetzungen:
* Positiv abgeschlossene 8. Schulstufe
* 3- oder 4-jährig: Aufnahmeprüfung für 3. Leistungsgruppe der 4. HS in D, M, E
* Positiver Abschluss der PTS: keine Aufnahmsprüfung
* wenn künstlerischer Schwerpunkt: Eignungsprüfung
BHS – Aufnahmsvoraussetzungen:
* Positiv abgeschlossene 8. Schulstufe
* Aufnahmsprüfung in D, M, E nur wenn 2. Leistungsgruppe in 4. HS und "befriedigend" (außer Konferenzbeschluss gibt o.k.) oder Note "genügend"
* Aufnahmeprüfung: 3. Leistungsgruppe in 4. HS
* wenn künstlerischer Schwerpunkt: Eignungsprüfung
BAKIP und BASOP:
* positiv abgeschlossene 8. Schulstufe
* immer Eignungsprüfung
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3. Erläutern sie die Ziele des europäischen Qualifikationsrahmens. Welche Auswirkungen ergeben sich für das österreichische Bildungssystem?
EQF ("European Qualification Framework"): europäischer Referenzrahmen, der die Qualifikationssysteme verschiedener Länder miteinander verknüpft, ist ein Übersetzungsinstrument, um Qualifikationen über Ländergrenzen hinweg verständlicher zu machen.
2 Kernziele:
* Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität
* Unterstützung des LLL
(aus dem EQR)
Soll zur Internationalisierung des Bildungssystems und zur Individualisierung beitragen (und LLL) und berufliche Ausbildungen vergleichbar machen.
(Begriffe:
* Internationalisierung: statt nationaler Bezugsrahmen Annäherung der Bildungssysteme, modularer Aufbau, „Erklärung“ der Abschlüsse, Regelwerke der Einstufung
* Individualisierung: statt Beruf/Abschluss als hinreichende Beschreibung: Persönliche Portfolios teils unterschiedlicher Kompetenzbündel)
Aufgaben des EQF:
* Übersetzungshilfe für vergleichbare Qualifikationen innerhalb Europas (outputorientiert)
* Neutraler Bezugspunkt basierend auf Lernergebnissen
EQF hat 8 Niveaus:
1: niedrig qualifiziert
8: hoch spezialisiert
NQR: nat. Qualifikationsrahmen
Jedes Land bewertet eigene Ausbildungen, welchem Niveau sie entsprechen, Zertifikat eines Landes entspricht bestimmtem EQF-Niveau, dem entspricht wiederum ein bestimmtes Zertifikat eines anderen Landes.
In jedes EQF-Niveau fließen ein:
* Kenntnisse
* Fertigkeiten
* Breitere persönliche und fachliche Kompetenzen
* (outputorientiert)
d.h. mit einer Qualifikation wird Spektrum von Lernergebnissen erfasst einschl. Theoriewissen, praktischer und technischer Fertigkeiten und sozialer Kompetenz
Schwerpunkt auf Lernergebnissen, diese können durch formales, nicht formales und informelles Lernen entstanden sein (d.h. es sollen Validierungsstellen geschaffen werden, wo jemand beweisen kann, was er gelernt hat, z.B. informell erworbene Fremdsprachenkenntnisse aus Auslandsaufenthalt)
Zusammenfassung EQR:
* 8 gemeinsame Referenz-Niveaus basierend auf Lernergebnissen
* Gemeinsame Prinzipien unterstützen EQF-Niveaus, sind Grundlage für verstärkte Kooperation zwischen Mitgliedsstaaten
* Es wurden Werkzeuge und Instrumente für den Einzelnen geschaffen (z.B. Europass)
* Verbindlichkeit von Seiten nationaler und sektorieller Institutionen
Vorteile:
* Größere Mobilität von Lernenden und Beschäftigten
* Verbesserung des Zugangs und der Teilnahme am LLL, Abbau von Hindernissen zwischen Bildungseinrichtungen
* Validierung nicht formalen bzw. informellen Lernens durch Orientierung an Lernergebnissen
* Vergleich mit Qualifikationen anderer Interessensgruppen (z.B. multinationalen Unternehmen)
Ende 2010 sollen formale Qualifikationen eingeordnet sein, ab 2012 sollte es auf Abschlusszertifikat stehen.
(Europass: Zeugniserläuterung)
2 Kernziele:
* Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität
* Unterstützung des LLL
(aus dem EQR)
Soll zur Internationalisierung des Bildungssystems und zur Individualisierung beitragen (und LLL) und berufliche Ausbildungen vergleichbar machen.
(Begriffe:
* Internationalisierung: statt nationaler Bezugsrahmen Annäherung der Bildungssysteme, modularer Aufbau, „Erklärung“ der Abschlüsse, Regelwerke der Einstufung
* Individualisierung: statt Beruf/Abschluss als hinreichende Beschreibung: Persönliche Portfolios teils unterschiedlicher Kompetenzbündel)
Aufgaben des EQF:
* Übersetzungshilfe für vergleichbare Qualifikationen innerhalb Europas (outputorientiert)
* Neutraler Bezugspunkt basierend auf Lernergebnissen
EQF hat 8 Niveaus:
1: niedrig qualifiziert
8: hoch spezialisiert
NQR: nat. Qualifikationsrahmen
Jedes Land bewertet eigene Ausbildungen, welchem Niveau sie entsprechen, Zertifikat eines Landes entspricht bestimmtem EQF-Niveau, dem entspricht wiederum ein bestimmtes Zertifikat eines anderen Landes.
In jedes EQF-Niveau fließen ein:
* Kenntnisse
* Fertigkeiten
* Breitere persönliche und fachliche Kompetenzen
* (outputorientiert)
d.h. mit einer Qualifikation wird Spektrum von Lernergebnissen erfasst einschl. Theoriewissen, praktischer und technischer Fertigkeiten und sozialer Kompetenz
Schwerpunkt auf Lernergebnissen, diese können durch formales, nicht formales und informelles Lernen entstanden sein (d.h. es sollen Validierungsstellen geschaffen werden, wo jemand beweisen kann, was er gelernt hat, z.B. informell erworbene Fremdsprachenkenntnisse aus Auslandsaufenthalt)
Zusammenfassung EQR:
* 8 gemeinsame Referenz-Niveaus basierend auf Lernergebnissen
* Gemeinsame Prinzipien unterstützen EQF-Niveaus, sind Grundlage für verstärkte Kooperation zwischen Mitgliedsstaaten
* Es wurden Werkzeuge und Instrumente für den Einzelnen geschaffen (z.B. Europass)
* Verbindlichkeit von Seiten nationaler und sektorieller Institutionen
Vorteile:
* Größere Mobilität von Lernenden und Beschäftigten
* Verbesserung des Zugangs und der Teilnahme am LLL, Abbau von Hindernissen zwischen Bildungseinrichtungen
* Validierung nicht formalen bzw. informellen Lernens durch Orientierung an Lernergebnissen
* Vergleich mit Qualifikationen anderer Interessensgruppen (z.B. multinationalen Unternehmen)
Ende 2010 sollen formale Qualifikationen eingeordnet sein, ab 2012 sollte es auf Abschlusszertifikat stehen.
(Europass: Zeugniserläuterung)
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4. Was sind Bachelorstudien, Masterstudien, Diplomstudien, Doktoratsstudien? An welchen Bildungsinstitutionen werden Sie jeweils in Österreich angeboten?
= Abschlüsse aus dem tertiären Bereich des österr. Schulwesens (PH, FH, Univ.).
Bachelor und Master sind aus dem angelsächsischen stammende, aufeinander aufbauende akademische Abschlüsse.
Bachelor: dient einer wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Berufsausbildung und Qualifizierung, vermittelt fachliches Grundwissen, 1. akademischer und berufsqualifizierender Abschluss, auch höhere med.-techn. Berufe (ET, PT, Logopädie…) werden FHs.
Abschluss: Beruf oder Masterstudium
Masterstudium:
Ca. 2 Jahre, 120 ECTS, dient zur Vertiefung, Bachelor und Master zusammen bilden die bisherige Form des Diplomstudiums
Doktoratsstudien bauen auf Bachelor- bzw. Diplom-/Masterstudien auf und dienen der Weiterentwicklung der Befähigung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten, Angebot: Univ.
Ausnahme: Medizinstudium = Diplom-/Masterstudium, das mit "Dr." abschließt.
PH: Lehramtsstudium für Pflichtschulen, Dauer 3 Jahre, Abschluss: "Bachelor of Education"
FH: Bachelorstudium: 3 Jahre, Bachelor
Masterstudium: 2 Jahre (zusätzlich),
Diplom-/Masterstudium: 4 Jahre insgesamt, Mag. (FH) bzw. DI(FH) ( = auslaufend)
Universität:
Bachelorstudium: 3 Jahre, Bachelor
Masterstudium: 2 Jahre (zusätzlich), Master
[Diplomstudium: 4-6 Jahre, Mag. bzw. DI ( = auslaufend, nur Medizin bleibt gleich?]
Doktoratsstudium: ca. 2 Jahre zusätzlich nach Diplom-/Masterstudium, Dr.
Veränderungen richten sich nach Bologna-Prozess, d.h. neue Studienpläne müssen nach dem neuen System erstellt werden. Zusätzlich Modularisierung: Pflicht- und Wahlmodule. 1 Modul = 6 ECTS Punkte (european credit transfer system) = Maßzahl für zu leistenden Arbeitsaufwand, Bachelor: 3 Jahre = 180 ECTS
Vorteile:
* fächerübergreifende Formen: theoretisch ist Wechsel von Bachelorstudium A zu Masterstudium B möglich
* Trend zu größerer Berufsbezogenheit
* auf internationaler Ebene besser vergleichbar, Wechsel international einfacher
* Bachelor: kurze Studiendauer, Praxisorientierung, früher Berufseintritt
Bachelor und Master sind aus dem angelsächsischen stammende, aufeinander aufbauende akademische Abschlüsse.
Bachelor: dient einer wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Berufsausbildung und Qualifizierung, vermittelt fachliches Grundwissen, 1. akademischer und berufsqualifizierender Abschluss, auch höhere med.-techn. Berufe (ET, PT, Logopädie…) werden FHs.
Abschluss: Beruf oder Masterstudium
Masterstudium:
Ca. 2 Jahre, 120 ECTS, dient zur Vertiefung, Bachelor und Master zusammen bilden die bisherige Form des Diplomstudiums
Doktoratsstudien bauen auf Bachelor- bzw. Diplom-/Masterstudien auf und dienen der Weiterentwicklung der Befähigung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten, Angebot: Univ.
Ausnahme: Medizinstudium = Diplom-/Masterstudium, das mit "Dr." abschließt.
PH: Lehramtsstudium für Pflichtschulen, Dauer 3 Jahre, Abschluss: "Bachelor of Education"
FH: Bachelorstudium: 3 Jahre, Bachelor
Masterstudium: 2 Jahre (zusätzlich),
Diplom-/Masterstudium: 4 Jahre insgesamt, Mag. (FH) bzw. DI(FH) ( = auslaufend)
Universität:
Bachelorstudium: 3 Jahre, Bachelor
Masterstudium: 2 Jahre (zusätzlich), Master
[Diplomstudium: 4-6 Jahre, Mag. bzw. DI ( = auslaufend, nur Medizin bleibt gleich?]
Doktoratsstudium: ca. 2 Jahre zusätzlich nach Diplom-/Masterstudium, Dr.
Veränderungen richten sich nach Bologna-Prozess, d.h. neue Studienpläne müssen nach dem neuen System erstellt werden. Zusätzlich Modularisierung: Pflicht- und Wahlmodule. 1 Modul = 6 ECTS Punkte (european credit transfer system) = Maßzahl für zu leistenden Arbeitsaufwand, Bachelor: 3 Jahre = 180 ECTS
Vorteile:
* fächerübergreifende Formen: theoretisch ist Wechsel von Bachelorstudium A zu Masterstudium B möglich
* Trend zu größerer Berufsbezogenheit
* auf internationaler Ebene besser vergleichbar, Wechsel international einfacher
* Bachelor: kurze Studiendauer, Praxisorientierung, früher Berufseintritt
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5. Erläutern sie die Begriffe "formales Lernen", "nicht-formales Lernen" und "informelles Lernen" anhand von Beispielen. Beschreiben Sie Möglichkeiten der Erfassung bzw. Validierung.
* Formales Lernen geschieht in den üblichen Bildungsinstitutionen und richtet sich nach einem Curriculum (Pflichtschulen, Studium,...).
* Nicht-formales Lernen geschieht in Seminaren, Wochenend-Kursen usw. (Kochkurs, Töpferkurs, Massagekurs,...). Grenzwertig: Führerschein, VHS, bfi, WIFI,...
* Informelles Lernen geschieht immer nebenbei, großteils unbewusst (persönliche Kompetenzen wie Frustrationstoleranz, Durchhaltevermögen, organisatorische Kompetenzen, soziale Kompetenzen,...)
Erfassung geschieht aktuell vor allem im "Europass", ist schon beinahe eine Validierung. Auch in Diplom-Supplements (die in Zukunft verlangt werden).
* Nicht-formales Lernen geschieht in Seminaren, Wochenend-Kursen usw. (Kochkurs, Töpferkurs, Massagekurs,...). Grenzwertig: Führerschein, VHS, bfi, WIFI,...
* Informelles Lernen geschieht immer nebenbei, großteils unbewusst (persönliche Kompetenzen wie Frustrationstoleranz, Durchhaltevermögen, organisatorische Kompetenzen, soziale Kompetenzen,...)
Erfassung geschieht aktuell vor allem im "Europass", ist schon beinahe eine Validierung. Auch in Diplom-Supplements (die in Zukunft verlangt werden).
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6. Erläutern Sie die Begriffe "Kompetenz" und "Qualifikation", ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede.
Qualifikation = das formale Ergebnis eines Beurteilungs- und Validierungsprozesses, bei dem eine dafür zuständige Stelle festgestellt hat, dass die Lernergebnisse einer Person vorgegebenen Standards entsprechen (aus dem EQR für lebenslanges Lernen). Sind allgemeine Normen, wie z.B. schulische oder universitäre Berufsvorbildung. Man unterscheidet hier direkte lehr- und vermittelbare Qualifikationen (z.B. Fremdsprachen) und indirekt förderbare Qualifikationen (z.B. soziale Fertigkeiten, Unternehmergeist) = 2 Arten von "Basisqualifikationen".
Qualifikationsprofil in der Wissensgesellschaft:
* Schulische/universitäre Berufsvorbildung: hohe Qualifikation auf relativ breiter Basis
* Eignung zur raschen Aufnahme spezieller Qualifikationen
* Verinnerlichung von „Arbeitstugenden“, wie Flexibilität, Mobilität, Kreativität…
Kompetenz = Fähigkeit eines Individuums, Wissen und Fertigkeiten in unterschiedlichen Kontexten selbstgesteuert zu bündeln.
* subjektorientiert
* übertragbar auf verschiedene Situationen
* multifunktional (für unterschiedliche Ziele)
* nicht direkt prüfbar, sondern nur indirekt über deren Realisierung in realen, nicht genormten Situationen erschließbar (≠Qualifikationen)
Stufen der Kompetenzentwicklung:
* Sachkompetenz (Erlernen sacheinsichtigen Verhaltens)
* Sozialkompetenz (Erlernen sozialeinsichtigen Verhaltens)
* Selbstkompetenz (Erlernen werteinsichtigen Verhaltens)
Kompetenzgruppen:
* Persönliche Kompetenzen (z.B. Selbststeuerung, Einstellung, Leistungs- und Lernbereitschaft)
* Organisatorische Kompetenzen (z.B. Planungs- und Umsetzungsstärke, Zielverfolgung)
* Fachliche Kompetenzen (z.B. Fach- und Methodenwissen, Können)
* Sozialkompetenz (z.B. Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, Teamfähigkeit)
Gemeinsamkeiten: beide beeinflussen das Ergebnis. Das beim Erwerb einer Qualifikation Gelernte wird Teil der Person, beeinflusst deren Kompetenzen.
Qualifikationsprofil in der Wissensgesellschaft:
* Schulische/universitäre Berufsvorbildung: hohe Qualifikation auf relativ breiter Basis
* Eignung zur raschen Aufnahme spezieller Qualifikationen
* Verinnerlichung von „Arbeitstugenden“, wie Flexibilität, Mobilität, Kreativität…
Kompetenz = Fähigkeit eines Individuums, Wissen und Fertigkeiten in unterschiedlichen Kontexten selbstgesteuert zu bündeln.
* subjektorientiert
* übertragbar auf verschiedene Situationen
* multifunktional (für unterschiedliche Ziele)
* nicht direkt prüfbar, sondern nur indirekt über deren Realisierung in realen, nicht genormten Situationen erschließbar (≠Qualifikationen)
Stufen der Kompetenzentwicklung:
* Sachkompetenz (Erlernen sacheinsichtigen Verhaltens)
* Sozialkompetenz (Erlernen sozialeinsichtigen Verhaltens)
* Selbstkompetenz (Erlernen werteinsichtigen Verhaltens)
Kompetenzgruppen:
* Persönliche Kompetenzen (z.B. Selbststeuerung, Einstellung, Leistungs- und Lernbereitschaft)
* Organisatorische Kompetenzen (z.B. Planungs- und Umsetzungsstärke, Zielverfolgung)
* Fachliche Kompetenzen (z.B. Fach- und Methodenwissen, Können)
* Sozialkompetenz (z.B. Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, Teamfähigkeit)
Gemeinsamkeiten: beide beeinflussen das Ergebnis. Das beim Erwerb einer Qualifikation Gelernte wird Teil der Person, beeinflusst deren Kompetenzen.
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7. Erläutern Sie den Begriff "Schlüsselkompetenzen" im Zusammenhang mit dem lebensbegleitenden Lernen. Warum sind diese wichtig?
Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen – ein europäischer Referenzrahmen (aus einem Amtsblatt der EU):
Globalisierung: breite Palette an Schlüsselkompetenzen nötig, um sich flexibel an Umfeld anpassen zu können, das durch raschen Wandel und starke Vernetzung gekennzeichnet.
Schlüsselkompetenzen: die Kompetenzen, die alle Menschen für ihre persönliche Entfaltung, soziale Integration, Bürgersinn und Beschäftigung benötigen (d.h. sind Grundlagen für LLL, müssen immer wieder in verschiedenen Situationen eingesetzt werden)
8 Schlüsselkompetenzen:
* Muttersprachliche K.
* Fremdsprachliche K.
* Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz
* Computerkompetenz
* Lernkompetenz
* soziale K. und Bürgerkompetenz
* Eigeninitiative und unternehmerische K.
* Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit
Die Schlüsselkompetenzen werden alle als gleich bedeutend betrachtet, da jede von ihnen zu einem erfolgreichen Leben in einer Wissensgesellschaft beitragen kann.
Viele überschneiden sich bzw. greifen ineinander. Kompetenzen in den wichtigsten Grundfertigkeiten wie Sprache, Lesen, Schreiben und IKT sind eine wichtige Grundlage für das Lernen. Lernkompetenz ist wichtige Grundlage für Lernaktivität, was wiederum wichtig für LLL ist.
Kritisches Denken, Kreativität, Initiative, Problemlösung, Risikobewertung, Entscheidungsfindung und konstruktiver Umgang mit Gefühlen spielt für alle acht Schlüsselkompetenzen eine Rolle.
Möglichkeiten der Kompetenzen-Erfassung: "Europass", "KOM(petenzen)PASS"
Globalisierung: breite Palette an Schlüsselkompetenzen nötig, um sich flexibel an Umfeld anpassen zu können, das durch raschen Wandel und starke Vernetzung gekennzeichnet.
Schlüsselkompetenzen: die Kompetenzen, die alle Menschen für ihre persönliche Entfaltung, soziale Integration, Bürgersinn und Beschäftigung benötigen (d.h. sind Grundlagen für LLL, müssen immer wieder in verschiedenen Situationen eingesetzt werden)
8 Schlüsselkompetenzen:
* Muttersprachliche K.
* Fremdsprachliche K.
* Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz
* Computerkompetenz
* Lernkompetenz
* soziale K. und Bürgerkompetenz
* Eigeninitiative und unternehmerische K.
* Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit
Die Schlüsselkompetenzen werden alle als gleich bedeutend betrachtet, da jede von ihnen zu einem erfolgreichen Leben in einer Wissensgesellschaft beitragen kann.
Viele überschneiden sich bzw. greifen ineinander. Kompetenzen in den wichtigsten Grundfertigkeiten wie Sprache, Lesen, Schreiben und IKT sind eine wichtige Grundlage für das Lernen. Lernkompetenz ist wichtige Grundlage für Lernaktivität, was wiederum wichtig für LLL ist.
Kritisches Denken, Kreativität, Initiative, Problemlösung, Risikobewertung, Entscheidungsfindung und konstruktiver Umgang mit Gefühlen spielt für alle acht Schlüsselkompetenzen eine Rolle.
Möglichkeiten der Kompetenzen-Erfassung: "Europass", "KOM(petenzen)PASS"
Tags: Krötzl, österreichisches Bildungswesen
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8. Erläutern sie den Begriff "Lifelong Guidance". Welche Rolle spielt hier die Schule?
Lifelong Guidance (wörtlich: lebenslange Beratung) wird immer mehr gefordert, immer aktueller. Mensch braucht durch Individualisierung und LLL, durch Verschränkung von Berufstätigkeit und Fortbildung, durch Globalisierung und veränderte Anforderungen immer wieder Orientierung durch lebensbegleitende Information, Beratung, Begleitung und Förderung im Hinblick auf Bildungs- und Berufsentscheidungen, um sich in der Gesellschaft zurechtzufinden und zu behaupten.
Schule: hier werden erste Entscheidungen getroffen; bei guter Begleitung lernen Schüler, wie man solche Entscheidungsprozesse angehen kann, bekommen Unterstützung, Grundkompetenzen für Entscheidungsprozesse zu entwickeln (z.B. key2success).
Menschen sollen bei Bildungs- und Berufsentscheidungen und deren Umsetzung durch Information, Beratung, Begleitung und Förderung unterstützt werden.
Ziele für lifelong guidance (nationale Strategie in Ö):
Metaziele:
* Orientierung an den Bedürfnissen der BürgerInnen
* Vermittlung/Stärkung der Grundkompetenzen für Berufs-/Bildungs- und Lebensplanung (selbst machen können)
* Sicherung des breiten und einfachen Zugangs
* Verknüpfung mit LLL-Strategien
Programmatische Ziele:
* Implementierung der Grundkompetenzen in allen Curricula (Fähigkeit zur Selbstreflexion, Entscheidungsfähigkeit, Informationsrecherche und –bewertung, Fähigkeit, eigene Ziele definieren und verfolgen zu können)
* Fokus auf Prozessorientierung und Begleitung (Entscheidungsprozess, nicht nur punktuelle Unterstützung)
* Professionalisierung der Berater/Trainer
* Qualitätssicherung und Evaluation von Angeboten, Prozessen und Strukturen
* Zugang verbreitern – Angebote für neue Zielgruppen schaffen (z. B. Berufstätige, die sich verändern wollen, ältere Menschen)
Schule: hier werden erste Entscheidungen getroffen; bei guter Begleitung lernen Schüler, wie man solche Entscheidungsprozesse angehen kann, bekommen Unterstützung, Grundkompetenzen für Entscheidungsprozesse zu entwickeln (z.B. key2success).
Menschen sollen bei Bildungs- und Berufsentscheidungen und deren Umsetzung durch Information, Beratung, Begleitung und Förderung unterstützt werden.
Ziele für lifelong guidance (nationale Strategie in Ö):
Metaziele:
* Orientierung an den Bedürfnissen der BürgerInnen
* Vermittlung/Stärkung der Grundkompetenzen für Berufs-/Bildungs- und Lebensplanung (selbst machen können)
* Sicherung des breiten und einfachen Zugangs
* Verknüpfung mit LLL-Strategien
Programmatische Ziele:
* Implementierung der Grundkompetenzen in allen Curricula (Fähigkeit zur Selbstreflexion, Entscheidungsfähigkeit, Informationsrecherche und –bewertung, Fähigkeit, eigene Ziele definieren und verfolgen zu können)
* Fokus auf Prozessorientierung und Begleitung (Entscheidungsprozess, nicht nur punktuelle Unterstützung)
* Professionalisierung der Berater/Trainer
* Qualitätssicherung und Evaluation von Angeboten, Prozessen und Strukturen
* Zugang verbreitern – Angebote für neue Zielgruppen schaffen (z. B. Berufstätige, die sich verändern wollen, ältere Menschen)
Tags: Krötzl, österreichisches Bildungswesen
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Kartensatzinfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Pädagogik
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: Wien
Veröffentlicht: 10.09.2009
Tags: Psychologie, Schule
Schlagwörter Karten:
Alle Karten (65)
Babel (8)
Hainz (17)
Haller (10)
Krötzl (8)
Lehrpläne (2)
Orth (16)
österreichisches Bildungswesen (8)
Schuh (6)
Schulentwicklung (8)