Was gibt es für Arten von Revisionsgründen und wie unterscheiden sie sich?
a) § 337 relative Revisionsgründe
b) § 338 absolute Revisionsgründe
Bei den relativen Revisionsgründen muss die Kausalität des Verstoßes dargestellt und nachgewiesen werden.
Bei absoluten Revisionsgründen ist die Kausaltät immer geben.
b) § 338 absolute Revisionsgründe
Bei den relativen Revisionsgründen muss die Kausalität des Verstoßes dargestellt und nachgewiesen werden.
Bei absoluten Revisionsgründen ist die Kausaltät immer geben.
Tags: Arten d. Gründe, Revision
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Kartensatzinfo:
Autor: Jenny
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 22.03.2010
Tags: StPO
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