Was ist hinsichtlich der Auflärungsrüge gem. § 244 zu in der Revision darzustellen?
1. aufzuklärende Tatsache
2. Beweismittel
3. zur Aufklärung drängende Umstände
4. zu erwartendes Beweisergebnis
2. Beweismittel
3. zur Aufklärung drängende Umstände
4. zu erwartendes Beweisergebnis
Tags: Revision, Sachrüge
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Kartensatzinfo:
Autor: Jenny
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 22.03.2010
Tags: StPO
Schlagwörter Karten:
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