Was gilt bei einem Sachbericht hinsichtl. der Beteiligtenbezeichnung, was hinsichtlich der Anträge?
Bezeichnung
als Kläger/Beklagter ab Anhängigkeit,
sonst Anspruchsteller/Anspruchsgegner
Anträge
1. natürlich nicht der, der dem Mandanten vorgeschlagen wird
2. kenntlich machen, wenn Antrag noch nicht gestellt, wie bei Klageerwiderung: "Der Kläger wird beantragen, ..."
als Kläger/Beklagter ab Anhängigkeit,
sonst Anspruchsteller/Anspruchsgegner
Anträge
1. natürlich nicht der, der dem Mandanten vorgeschlagen wird
2. kenntlich machen, wenn Antrag noch nicht gestellt, wie bei Klageerwiderung: "Der Kläger wird beantragen, ..."
Tags: Sachbericht
Quelle: Hemmer - Zusatzprogramm
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Was ersetzt im Sachbericht den Antrag des beklagten Mandanten? Unterscheide. (2)
seine Zielvostellung
1. Wie möchte er sich gegen die Klage zur Wehr setzen?
2. eigener Anspruch
-> Reihenfolge auch danach beim Beklagtenvortrag einhalten
1. Wie möchte er sich gegen die Klage zur Wehr setzen?
2. eigener Anspruch
-> Reihenfolge auch danach beim Beklagtenvortrag einhalten
Tags: Klageerwiderung, Sachbericht
Quelle: Hemmer - Zusatzprogramm
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Kartensatzinfo:
Autor: huppi
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 08.03.2010
Schlagwörter Karten:
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