Was versteht man unter Verwaltungsverfahren?
Gem. Art. 9 BayVwVfG die nach außen wirkende Tätigkeiten einer Behörde, die auf den Erlass eines Verwaltungsakts oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags abzielt
Tags: Verwaltungsverfahren
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Autor: CoboCards-User
Oberthema: Jura
Veröffentlicht: 19.10.2013
Tags: Verwaltungsrecht
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