Welche Klagearten stehen zur Verfügung um gegen einen VA vorzugehen?
Anfechtungsklage
Kläger begehrt Aufhebung des VA.
§ 42 VwGO
Verpflichtungsklage
Kläger begehrt Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen VA (Versagungsgegenklage)
§ 42 VwGO
Kläger kann sich bei Untätigkeit nach angemessener Frist an das Gericht wenden mit der Untätigkeitsklage.
§ 75 VwGO
Nichtigkeitsfeststellungsklage
Kläger begehrt Feststellung der Nichtigkeit eines VA.
§ 43 VwGO
Fortsetzungsfeststellungsklage
Kläger begehrt Feststellung der Rechtswidrigkeit eines VA wenn sich dieser bereits erledigt hat.
§ 43 VwGO
Kläger begehrt Aufhebung des VA.
§ 42 VwGO
Verpflichtungsklage
Kläger begehrt Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen VA (Versagungsgegenklage)
§ 42 VwGO
Kläger kann sich bei Untätigkeit nach angemessener Frist an das Gericht wenden mit der Untätigkeitsklage.
§ 75 VwGO
Nichtigkeitsfeststellungsklage
Kläger begehrt Feststellung der Nichtigkeit eines VA.
§ 43 VwGO
Fortsetzungsfeststellungsklage
Kläger begehrt Feststellung der Rechtswidrigkeit eines VA wenn sich dieser bereits erledigt hat.
§ 43 VwGO
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Quelle: Gesetz
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Welche verwaltungsrechtliche Klagearten stehen zur Verfügung, wenn gegen eine Satzung oder Verordnung vorgegangen werden soll?
Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO
Tags: Klagearten
Quelle: Gesetz
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Worin liegen die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Antrag auf Normenkontrolle und der in Bayern möglichen Popularklage?
Rechtsweg
Antrag auf Normenkontrolle ist ein gegen Satzung oder Verordnung statthaftes Rechtsmittel im Verwaltungsrechtsweg § 47 VwGO.
Die Popularklage in Bayern nach Art. 98 S. 4 BV ist ein gegen Rechtsnormen statthafter Verfassungsgerichtlicher Rechtsbehelf.
eigene Betroffenheit
Den Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO können nur natürliche oder juristische Personen stellen, die geltend machen können durch die angefochtene Rechtsnorm in eigenen subjektiven Rechten verletzt zu sein oder zu werden.
Die Popularklage nach Art. 98 S.4 BV, Art. 2 Nr. 7 i.v.m. Art. 55 VerfGHG kann von jedermann erhoben werden, ohne in subjektiven Rechten verletzt zu sein. Es reicht hier aus geltend zu machen, dass ein durch die Verfassung gewährleistetes Grundrecht verfassungswidrig eingeschränkt wird.
Frist
Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 II VwGO nur binnen eines Jahres nach Bekanntmachung möglich.
Popularklage nach Art. 98 S.4 BV jederzeit möglich.
Antrag auf Normenkontrolle ist ein gegen Satzung oder Verordnung statthaftes Rechtsmittel im Verwaltungsrechtsweg § 47 VwGO.
Die Popularklage in Bayern nach Art. 98 S. 4 BV ist ein gegen Rechtsnormen statthafter Verfassungsgerichtlicher Rechtsbehelf.
eigene Betroffenheit
Den Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO können nur natürliche oder juristische Personen stellen, die geltend machen können durch die angefochtene Rechtsnorm in eigenen subjektiven Rechten verletzt zu sein oder zu werden.
Die Popularklage nach Art. 98 S.4 BV, Art. 2 Nr. 7 i.v.m. Art. 55 VerfGHG kann von jedermann erhoben werden, ohne in subjektiven Rechten verletzt zu sein. Es reicht hier aus geltend zu machen, dass ein durch die Verfassung gewährleistetes Grundrecht verfassungswidrig eingeschränkt wird.
Frist
Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 II VwGO nur binnen eines Jahres nach Bekanntmachung möglich.
Popularklage nach Art. 98 S.4 BV jederzeit möglich.
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Quelle: Gesetz
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Wie kann bei einer Satzung auch nach Ablauf der Jahresfrist nach Bekanntmachung eine verwaltungsgerichtliche Prüfung erfolgen, wo doch die Normenkontrolle nicht mehr möglich ist?
Dies ist durch die sog. inzidente Prüfung möglich. Hierbei wird nicht die Satzung direkt angegriffen, sondern ein VA der auf dieser beruht.
Im Rahmen der Klage wird seitens des Verwaltungsgerichts bei der materiellen Rechtmäßigkeitsprüfung des VA auch die Satzung als Grundlage des Handelns auf Rechtmäßigkeit geprüft. Dies nennt man inzidente Prüfung.
Stellt das Verwaltungsgericht fest, das die Satzung rechtswidrig ist, dann kann die Satzung zwar vom VG nicht aufgehoben, aber für den aktuellen Fall ignoriert werden, d.h. es hat das inzidente Normverwerfungsrecht.
Die Satzung aufheben kann nur der Verwaltungsgerichtshof, nur dieser hat das Normverwerfungsrecht.
Im Rahmen der Klage wird seitens des Verwaltungsgerichts bei der materiellen Rechtmäßigkeitsprüfung des VA auch die Satzung als Grundlage des Handelns auf Rechtmäßigkeit geprüft. Dies nennt man inzidente Prüfung.
Stellt das Verwaltungsgericht fest, das die Satzung rechtswidrig ist, dann kann die Satzung zwar vom VG nicht aufgehoben, aber für den aktuellen Fall ignoriert werden, d.h. es hat das inzidente Normverwerfungsrecht.
Die Satzung aufheben kann nur der Verwaltungsgerichtshof, nur dieser hat das Normverwerfungsrecht.
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Quelle: Gesetz
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Ist der Antrag auf Normenkontrolle die statthafte Klageart wenn die Änderung einer Satzung begehrt wird?
Nein, der Antrag auf Normenkontrolle ist nur dann die richtige Klageart, wenn die Aufhebung der Satzung begehrt wird. Begehrt der Kläger hingegen die Änderung der Satzung, dann ist die allgemeine Leistungsklage die richtige Klageart.
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Quelle: Gesetz
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Wann sind allgemeine Leistung- und allgemeine Feststellungsklage statthafte Klagearten?
Wenn Kläger nicht gegen VA, Satzung oder Verordnung, sondern gegen sonstiges hoheitliches Verwaltungshandeln wie z.B. Realakte oder öffentlich-rechtlichen Vertrag vorgehen will.
§ 42, 43 VwGO
§ 42, 43 VwGO
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Quelle: Gesetz
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Wann ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet?
⬛ aufdrängende Sonderzuweisung z.B. § 54 I BeamtStG
⬛ öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher-Art, § 40 VwGO und
⬛ keine abdrängende Sonderzuweisung z.B. zu Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit § 51 SGG, Bussgeldverfahren etc.
⬛ öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher-Art, § 40 VwGO und
⬛ keine abdrängende Sonderzuweisung z.B. zu Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit § 51 SGG, Bussgeldverfahren etc.
Tags: Klagearten
Quelle: Gesetz
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Wie kann geprüft werden ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vorliegt?
Subordinationstheorie
Liegt Über- /Unterordnungsverhältnis zwischen Beteiligten vor?
Wenn ja dann +
Interessentheorie
Verfolgt die Norm auf der der VA beruht überwiegend besondere Interessen der Allgemeinheit zu dessen Schutz etwa?
Wenn ja dann +
modifizierte Subjektstheorie
Verpflichtet oder berechtigt die Norm auf der der VA beruht einseitig einen Träger öffentlicher Gewalt? Ist dieser aufgrund der Norm berechtigt einseitig Gebote oder Verbote auszusprechen?
Wenn ja dann +
In der Regel Subordinationstheorie oder modifizierte Subjektstheorie.
Liegt Über- /Unterordnungsverhältnis zwischen Beteiligten vor?
Wenn ja dann +
Interessentheorie
Verfolgt die Norm auf der der VA beruht überwiegend besondere Interessen der Allgemeinheit zu dessen Schutz etwa?
Wenn ja dann +
modifizierte Subjektstheorie
Verpflichtet oder berechtigt die Norm auf der der VA beruht einseitig einen Träger öffentlicher Gewalt? Ist dieser aufgrund der Norm berechtigt einseitig Gebote oder Verbote auszusprechen?
Wenn ja dann +
In der Regel Subordinationstheorie oder modifizierte Subjektstheorie.
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Quelle: Gesetz
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Wann liegt eine Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art vor?
Wenn weder Verfassungsorgane untereinander noch über den Inhalt der Verfassung gestritten wird. Doppelte Verfassungsunmittelbarkeit liegt nicht vor!
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Quelle: Gesetz
Quelle: Gesetz
Wann ist die Anfechtungsklage zulässig?
⬛ Verwaltungsrechtsweg eröffnet?
⬛ statthafte Klageart?
⬛ Vorverfahren erforderlich und durchgeführt?
⬛ Klagebefugnis gegeben?
⬛ Partei- und Prozessfähigkeit?
⬛ ordnungsgemäße Klageerhebung? Form, Frist
⬛ Rechtsschutzbedürfnis?
⬛ statthafte Klageart?
⬛ Vorverfahren erforderlich und durchgeführt?
⬛ Klagebefugnis gegeben?
⬛ Partei- und Prozessfähigkeit?
⬛ ordnungsgemäße Klageerhebung? Form, Frist
⬛ Rechtsschutzbedürfnis?
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Quelle: Gesetz
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Was ist im Rahmen der Anfechtungsklage bei der Zulässigkeitsvoraussetzung Klagebefugnis zu prüfen?
Hier ist zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht dass Kläger durch VA in seinen Rechten verletzt ist.
Adressatentheorie
Adressatentheorie
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Quelle: Kitzeder Skript
Quelle: Kitzeder Skript
Innerhalb welcher Frist kann der Kläger Anfechtungsklage erheben?
Nach § 74 I S.1 VwGO ist die Anfechtungsklage grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheid zu erheben. Ist jedoch nach § 68 VwGO ein Widerspruch nicht erforderlich, da ein Gesetz dies bestimmt, dann ist die Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des VA zu erheben.
In Bayern ist ein derartiges Gesetz existent. Nach Art. 15 II AGVwGO entfällt das Vorverfahren, sofern sich der Kläger nicht für ein in den Fällen des Art. 15 I AGVwGO gebotenes fakultatives Widerspruchsverfahren entscheidet.
Legt der Kläger jedoch Widerspruch ein, so ist die Anfechtungsklage grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids zu erheben.
Legt er jedoch keinen Widerspruch ein, so gilt die Monatsfrist ab Bekanntgabe des VA. Ist der VA nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen, so läuft nach § 58 VwGO die Jahresfrist ab Bekanntgabe des VA.
In Bayern ist ein derartiges Gesetz existent. Nach Art. 15 II AGVwGO entfällt das Vorverfahren, sofern sich der Kläger nicht für ein in den Fällen des Art. 15 I AGVwGO gebotenes fakultatives Widerspruchsverfahren entscheidet.
Legt der Kläger jedoch Widerspruch ein, so ist die Anfechtungsklage grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids zu erheben.
Legt er jedoch keinen Widerspruch ein, so gilt die Monatsfrist ab Bekanntgabe des VA. Ist der VA nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen, so läuft nach § 58 VwGO die Jahresfrist ab Bekanntgabe des VA.
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Quelle: Gesetz
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Wann hat die Anfechtungsklage Aussicht auf Erfolg?
Wenn sie zulässig und begründet ist.
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Quelle: Gesetz
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Wann ist eine Anfechtungsklage begründet?
Passivlegitimation
Klage muss sich an den richten Beklagten richten. Dieser bemisst sich grundsätzlich nach dem Rechtsträgerprinzip.
§ 78 I VwGO
Rechtswidrigkeit VA und Rechtsverletzung
Wenn der angefochtene VA rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt.
§ 113 I 1 VwGO
Klage muss sich an den richten Beklagten richten. Dieser bemisst sich grundsätzlich nach dem Rechtsträgerprinzip.
§ 78 I VwGO
Rechtswidrigkeit VA und Rechtsverletzung
Wenn der angefochtene VA rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt.
§ 113 I 1 VwGO
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Quelle: Gesetz
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Kartensatzinfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Jura
Veröffentlicht: 19.10.2013
Tags: Verwaltungsrecht
Schlagwörter Karten:
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