Was darf in der "Dynamischen Bilanztheorie" aktiviert werden?
Aktivieren:
1 : a) Nutzwert für kommendes Jahr
b) Kosten/Nutzen feststellbar
c) Veteilungsbedürfnis
2 : - schwebende Vorleistungen
Ausnahme: Zufallserfindungen
1 : a) Nutzwert für kommendes Jahr
b) Kosten/Nutzen feststellbar
c) Veteilungsbedürfnis
2 : - schwebende Vorleistungen
Ausnahme: Zufallserfindungen
Was darf bei der "Dynamischen Bilanztheorie" passiviert werden?
1: -schwebende Nachleistungen
Bewertungsregeln der "Dynamischen Bilanztheorie"?
Aktiva: 1. Anlagevermögen zu fortgeführten Anschaffungskosten
(Nutzungsdauer: vorsichtige Schätzung)
2. Umlaufvermögen:
min{Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Marktwert}
Passiva: - zum Rückzahlungsbetrag
(Nutzungsdauer: vorsichtige Schätzung)
2. Umlaufvermögen:
min{Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Marktwert}
Passiva: - zum Rückzahlungsbetrag
Was darf in der "Organischen Bilanztheorie" aktiviert werden?
Aktivieren:
- wird fast alles aktiviert
1) Immaterieller Kostenwert, wenn Kosten verursacht wurden
(egal ob originär oder derivativ) -
nach HGB nur wenn Anlagevermögen derivativ erworben 248/(2)
2) Monopolwert - derivativ - Pflicht
- originär - Wahlrecht - nach HGB Verbot
- wird fast alles aktiviert
1) Immaterieller Kostenwert, wenn Kosten verursacht wurden
(egal ob originär oder derivativ) -
nach HGB nur wenn Anlagevermögen derivativ erworben 248/(2)
2) Monopolwert - derivativ - Pflicht
- originär - Wahlrecht - nach HGB Verbot
Was darf in der "Organischen Bilanztheorie" passiviert werden?
1) Schulden zum Rückzahlungsbetrag
Bewertungsregeln der "Organischen Bilanztheorie"?
1) Tagesbeschaffungswerte -
Differenz in die Substanzeraltungsrücklage
2) - Anlagevermögen: fortgeführte AK und TBW
- Umlaufvermögen: immer TBW
Differenz in die Substanzeraltungsrücklage
2) - Anlagevermögen: fortgeführte AK und TBW
- Umlaufvermögen: immer TBW
Was darf in der "Bilanztheorie der Zerschlagungsstatik" aktiviert?
Aktivieren:
1) Alles was Einzelveräußerungspreis hat
1) Alles was Einzelveräußerungspreis hat
Was darf in der "Bilanztheorie der Zerschlagungsstatik" passivieren?
1) Nur Schulden im Rechtssinne
Bewertungsregeln in der "Bilanztheorie der Zerschlagungsstatik"?
1) Aktiva: Einzelveräußerungspreis (fortgeführte AK)
2 ) Passiva: Höhe des Gläubigeranspruches
2 ) Passiva: Höhe des Gläubigeranspruches
Was darf in der "Bilanztheorie der Fortführungsstatik" aktiviert werden?
Aktivieren:
1) Körperliche Gegenstände
2 ) Rechte (Aufwendungen angefallen)
3) wirtschaftliche Güter -
(derivativ erworben, greifbarer Gegenwert)
Ausnahmen: 1. Geschenke von Dritten
2. Werbekampagnen
1) Körperliche Gegenstände
2 ) Rechte (Aufwendungen angefallen)
3) wirtschaftliche Güter -
(derivativ erworben, greifbarer Gegenwert)
Ausnahmen: 1. Geschenke von Dritten
2. Werbekampagnen
Was darf in der "Bilanztheorie der Fortführungsstatik" passiviert werden?
1) Schulden im Rechtssinne
2) Drohverluste aus schwebenden Geschäften
2) Drohverluste aus schwebenden Geschäften
Bewertungsregeln in der "Bilanztheorie der Fortführungsstatik"?
1) Anlagevermögen - fortgeführte AK
2) Umlaufvermögen - min{AK, HK, Marktpreis}
3) Schulden/Forderungen - zum Nennwert
2) Umlaufvermögen - min{AK, HK, Marktpreis}
3) Schulden/Forderungen - zum Nennwert
Nennen Sie die Rahmengrundsätze der GoB:
1.Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit 239 (2) HGB
- Unstimmigkeiten bei der Inventur
(Beachte: Prinzip der "wirtschaftlichen Betrachtungsweise")
2.Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
243 (2) HGB ; 238 (1) S.1 HGB
a) Grundsatz der Einzelbewertung 252 (1) Nr.3 HGB
- verschiedene Maschinen werden zusammengefasst und
als Gesamtheit im JA bewertet
b) Saldierungsverbot 246 (2) HGB
- Verbindlichkeiten und Forderungen werden ohne
Ausweiß miteinander verrechnet
3.Grundsatz der Vollständigkeit 239 (2) HGB ; 246 (1) HGB
- Kauf einer Maschine vor Bilanzstichtag, Rechnungsstellung
und Überweisung folgen im neuen Jahr, aber der Zugang
der Maschine wird nicht im alten sondern erst im neuen
Jahr erfasst
a) Wertaufhelung 252 (1) Nr.4 HGB
- Im laufenden Geschäftsjahr erfährt man, dass
Unternehmen mit Verbindlichkeiten letztes Jahr Insolvenz
gegangen ist, Forderungen müssen auf zu erwartenden
Betrag korrigiert werden
- Unstimmigkeiten bei der Inventur
(Beachte: Prinzip der "wirtschaftlichen Betrachtungsweise")
2.Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
243 (2) HGB ; 238 (1) S.1 HGB
a) Grundsatz der Einzelbewertung 252 (1) Nr.3 HGB
- verschiedene Maschinen werden zusammengefasst und
als Gesamtheit im JA bewertet
b) Saldierungsverbot 246 (2) HGB
- Verbindlichkeiten und Forderungen werden ohne
Ausweiß miteinander verrechnet
3.Grundsatz der Vollständigkeit 239 (2) HGB ; 246 (1) HGB
- Kauf einer Maschine vor Bilanzstichtag, Rechnungsstellung
und Überweisung folgen im neuen Jahr, aber der Zugang
der Maschine wird nicht im alten sondern erst im neuen
Jahr erfasst
a) Wertaufhelung 252 (1) Nr.4 HGB
- Im laufenden Geschäftsjahr erfährt man, dass
Unternehmen mit Verbindlichkeiten letztes Jahr Insolvenz
gegangen ist, Forderungen müssen auf zu erwartenden
Betrag korrigiert werden
Nenne Sie die Abgrenzungsgrundsätze der GoB:
1.Realisationsprinzip 252 (1) Nr.4 HGB
- Bewertung von noch nicht erfolgtem Gewinn
(Gefahrenübergang noch nicht erfolgt)
2.Imparitätsprinzip 252 (1) Nr.4 HGB
- Es drohen Verluste aus einem Geschäft durch Veränderung
des Ölpreises
3.Grundsatz der zeitlichen und sachlichen Abgrenzung
252 (1) Nr.5 HGB
- Mietaufwand für kommendes Geschäftsjahr wird vollkomen im
alten Geschäftsjahr erfasst, es erfolgt keine Bildung eines PRAP
- Bewertung von noch nicht erfolgtem Gewinn
(Gefahrenübergang noch nicht erfolgt)
2.Imparitätsprinzip 252 (1) Nr.4 HGB
- Es drohen Verluste aus einem Geschäft durch Veränderung
des Ölpreises
3.Grundsatz der zeitlichen und sachlichen Abgrenzung
252 (1) Nr.5 HGB
- Mietaufwand für kommendes Geschäftsjahr wird vollkomen im
alten Geschäftsjahr erfasst, es erfolgt keine Bildung eines PRAP
Nennen Sie die "Ergänzenden Vorsätze" der GoB:
1.Vorsichtsprinzip 252 (1) Nr.4 HGB
a) Niederstwertprinzip 253 (3) HGB
- Wertgegenstände des Umlaufvermögens werden nicht im Wert
korrigiert
2.Going-Concern-Prinzip 252 (1) Nr.2 HGB
3.Stichtagsprinzip 252 (1) Nr.3 HGB
- Im laufenden Geschäftsjahr erfährt man von der Insolvenz
eines Unternehmens mit Zahlungsverpflichtung und es findet
keine Umbuchung statt (wertaufhellende Tatsachen)
4.Grundsatz der Stetigkeit:
a) materielle Stetigkeit 252 (1) Nr.6 HGB
- Änderung der Abschreibungsmethode ohne Begründung
b) formelle Stetigkeit 252 (1) Nr.1 HGB
a) Niederstwertprinzip 253 (3) HGB
- Wertgegenstände des Umlaufvermögens werden nicht im Wert
korrigiert
2.Going-Concern-Prinzip 252 (1) Nr.2 HGB
3.Stichtagsprinzip 252 (1) Nr.3 HGB
- Im laufenden Geschäftsjahr erfährt man von der Insolvenz
eines Unternehmens mit Zahlungsverpflichtung und es findet
keine Umbuchung statt (wertaufhellende Tatsachen)
4.Grundsatz der Stetigkeit:
a) materielle Stetigkeit 252 (1) Nr.6 HGB
- Änderung der Abschreibungsmethode ohne Begründung
b) formelle Stetigkeit 252 (1) Nr.1 HGB
Nennen Sie "Nicht kodifizierte GoB":
1.Grundsatz der Nichtaktivierung schwebender Geschäfte
2.Wirtschaftliche Betrachtungsweise
3.Belegprinzip: keine Buchung ohne Beleg
2.Wirtschaftliche Betrachtungsweise
3.Belegprinzip: keine Buchung ohne Beleg
Wie errechnen sich die Herstellungskosten nach dem HGB?
Materialeinzelkosten
+ Fertigungseinzelkosten
+ Sondereinzelkosten der Fertigung
>>Wertuntergrenze nach Handelsrecht (§255 (2) S.2 HGB)
+ Variable Material- und Fertigungseinzelkosten
+ Fixe Material- und Fertigungseinzelkosten
+ Werteverzehr des Anlagevermögen
>>Wertuntergrenze nach Steuerrecht (R 33 EStR)
+ Allgemeine Verwaltungskosten
>>Wertobergrenze nach Handels- und Steuerrecht
+ Fertigungseinzelkosten
+ Sondereinzelkosten der Fertigung
>>Wertuntergrenze nach Handelsrecht (§255 (2) S.2 HGB)
+ Variable Material- und Fertigungseinzelkosten
+ Fixe Material- und Fertigungseinzelkosten
+ Werteverzehr des Anlagevermögen
>>Wertuntergrenze nach Steuerrecht (R 33 EStR)
+ Allgemeine Verwaltungskosten
>>Wertobergrenze nach Handels- und Steuerrecht
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