Wie findet die Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine bestehende GbR statt?
durch sog. "Aufnahmevertrag"
-Eintrittswilliger schließt ihn mit den alten Gesellschaftern
(nicht mit GbR selbst)
-Neuer muss sich ggü allen Gesellschaftern verpflichten und umgekehrt (Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich!->dispositiv)
->Gesellschaftsvertrag->besonderes Vertrauensverhältnis
oder auch mögl.:im Wege der Erbfolge
-Eintrittswilliger schließt ihn mit den alten Gesellschaftern
(nicht mit GbR selbst)
-Neuer muss sich ggü allen Gesellschaftern verpflichten und umgekehrt (Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich!->dispositiv)
->Gesellschaftsvertrag->besonderes Vertrauensverhältnis
oder auch mögl.:im Wege der Erbfolge
Tags: Aufnahme eines neuen Gesellschafters
Quelle: hemmer,S.66,Rn.180;S.67,Rn.183,185
Quelle: hemmer,S.66,Rn.180;S.67,Rn.183,185
Kartensatzinfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010
Schlagwörter Karten:
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