Unter welchen Vss greifen die allg.Grds.der Scheingesellschaft?
->folgt den Vss der allg.Rechtsscheinhaftung:
1.Rechtsschein
->es wird Rechtslage angenommen,die in Wirklichkeit nicht besteht
2.in zurechenbarer Weise gesetzt
3.Kausalität
4.Redlichkeit/Schutzwürdigkeit des Dritten
->keine positive Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis
1.Rechtsschein
->es wird Rechtslage angenommen,die in Wirklichkeit nicht besteht
2.in zurechenbarer Weise gesetzt
3.Kausalität
4.Redlichkeit/Schutzwürdigkeit des Dritten
->keine positive Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis
Tags: Scheingesellschaft
Quelle: Hemmer,S.63,Rn.172;S.64,Rn.173 ff
Quelle: Hemmer,S.63,Rn.172;S.64,Rn.173 ff
Was ist der Unterschied zur Scheingesellschaft?
Personen treten nach außen als Mitlgieder einer Gesellschaft auf,die sie in Wirklichkeit (einvernehmlich) nicht gegründet haben
bzw
jemand ruft Rechtsschein hervor,Mitglied einer Gesellschaft zu sein,was er aber nicht ist (obwohl Gesellschaft existiert)
sog.Scheingesellschafter
bzw
jemand ruft Rechtsschein hervor,Mitglied einer Gesellschaft zu sein,was er aber nicht ist (obwohl Gesellschaft existiert)
sog.Scheingesellschafter
Tags: Scheingesellschaft
Quelle: Hemmer-Fallbuch,S.47
Quelle: Hemmer-Fallbuch,S.47
Kartensatzinfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010
Schlagwörter Karten:
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