§ 4 Nr 7 und 8 UWG - Fallgruppen und Beispiele
1. Schmähkritik (nr. 7): wenn Mitbewerber pauschal und ohne sachlichen Grund herabgesetzt wird
2. Anschwärzung (Nr. 8): wenn es um Tatsachen geht
- und die Tatsachen sind nicht nachweislich wahr
- vertrauliche Mitteilungen sind dann unlauter, wenn die Tatsachen
nicht wahr sind
2. Anschwärzung (Nr. 8): wenn es um Tatsachen geht
- und die Tatsachen sind nicht nachweislich wahr
- vertrauliche Mitteilungen sind dann unlauter, wenn die Tatsachen
nicht wahr sind
Tags: § 4 Nr 7 und 8 UWG - Fallgruppen
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Autor: Annaka79
Oberthema: BWL
Thema: Recht
Veröffentlicht: 02.03.2010